Gleichbehandlung als Werkstudent?
Hallo :)
Ich arbeite seit Anfang des Jahres als Werkstudentin. In meinem Arbeitsvertrag wurde nur die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden aufgeführt. Zur minimalen Arbeitszeit wurde nichts festgelegt.
Wenn ich krank bin, erhalte ich keine Lohnfortzahlung und habe auch kein (wie alle anderen) Weihnachtsgeld bekommen. Darüber hinaus bekommen alle festangestellten Mitarbeiter eine monatliche Prämie.
Stehen mir die nach dem Gleichbehabdlungsgrundsatz die Sonderzahlungen und insbesondere lohnfortzahlung zu, auch wenn keine Mindeststundenanzahl festgelegt wurde?
Und wie sieht es aus mit Urlaubsregelungen? Festangestellte müssen sich für den 24. Und 31.12. Je nur einen halben Tag frei nehmen und bekommen den ganzen gezahlt. Mir wurde erst gesagt, dass das bei mir ebenso geregelt wird. Dann kam die Abrechnung. Habe mir 2x 0,5 Tage Urlaub genommen und auch nur 2x 0,5 Tage statt 2x 1 Tag erhalten..
1 Antwort
Hallo,
dazu lies hier:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/05/03/der-werkstudent-das-unbekannte-wesen/