Gewährleistung bei mangelhaften Ausstellungsstücken?
Meine Frau und ich haben vor Ort einen Ausziehtisch und 8 Hochlehnern aus Kiefernholz gekauft. Ausstellungsware, nicht mehr nachlieferbare Restbestände. Die Stühle sind alle vom gleichen Hersteller, bestehen aber aus 2 unterschiedlichen Gruppen. 1 Stuhl ist abweichend lasiert. Die Möbelgruppe war im Lager ausgestellt. 4 Stühle waren so positioniert, dass die nur von oben betrachtet werden konnten, ohne sie einzeln aus der Gruppe herauszulösen. Unter künstlichem Licht sah alles okay aus. Der Inhaber wirkte vertraulich, so dass wir nicht jedes einzelne Möbelstück auf Fehler untersuchten.
Vereinbart wurde Anlieferung gegen Gebühr (Auflagen und Bank haben wir gleich mitgenommen). 1.000 EUR wurden vor Ort gezahlt, weitere 960 EUR sollten bei Lieferung beglichen werden.
Weder im Kaufvertrag noch mündlich wurde auf Gewährleistungsausschluss oder auf Mängel (optischer oder technischer Art) hingewiesen.
Heute erfolgte unverpackte Angelieferung. Unter Tageslicht sahrn wir diverse Mängel. Alle Stühle, deren Rückseite nicht ohne Aufwand untersuchbar waren, haben auf Rückseite und Beinen erhebliche Mängel. Ausgeblichen, zerkratzt, Einkerbungen usw. Bei einem Stuhl fehlt rückseitig die goldenfarbige Herstellermarke. Auch die anderen Stühle weisen insbesondere an den Sesselbeinen ähnliche Beeinträchtigungen auf.
Der Anlieferer verband uns tel. mit dem Inhaber. Auf die nun festgestellten Mängel (die zumindest auch zum Teil beim Transport entstanden sein könnten) meinte er nur, es handelt sich ja um reduzierte Ausstellungsstücke, so dass wir keinerlei Gewährleistungs- oder Nachbesserungsansprüche hätten; a' la "gekauft wie gesehen". Aus Kulanz würde er uns anbieten, die Möbelgruppe zurückzunehmen. Wir müssten aber die Anlieferung tragen und statt Erstattung würde er uns einen Gutschein ausstellen. Ich habe dem widersprochen und um Erstattung (und um Rücknahme der Auflagen und Bank) gebeten. Darauf wollte er sich aber nicht einlassen, meinte nur, die Rechtslage sei eindeutig auf seiner Seite. Wir hätten gar keine Ansprüche und sollten erstmal die Rechtslage kennen lernen. Wir haben die Annahme der Ware dennoch mit schriftlichem Hinweis auf die Mängel verweigert. Die Möbel wurden (ohne Auflagen/Bank) wieder mitgenommen. Die Restzahlung haben wir nicht geleistet.
Auch wenn wir die Chance hatten, die Möbel einzeln zu untersuchen, so fühlen wir uns dennoch vom Verkäufer arglistig getäuscht; weil uns von den Mängeln selbst auf Nachfrage nichts gesagt und im Kaufvertrag nichts –auch nichts vom fehlenden Gewährleistungsanspruch- geschrieben wurde.
Ist der Verkäufer im Recht und sind wir grundsätzlich zur Abnahme der Möbel/Auflagen verpflichtet? Müssen wir Anlieferkosten zahlen, die Restzahlung leistenund statt Erstattung lediglich einen Gutschein in entsprechender Höhe akzepzieren? Wie ist die Rechtslage?
1 Antwort
Hallo und guten Morgen !
lies mal hier (ähnlich gelagerter Fall) über das Recht beim Kauf von Möbel, hier Ausstellungsstücke:
Gruß !