Mit welcher Strafe muss ich rechnen bei Kinderpornographie(16/M)?

3 Antworten

Das kann mit den Informationen niemand seriös einschätzen.

Der Besitz von Kinderpornographie (§ 184b Abs. 3 StGB) ist ein Verbrechenstatbestand. Damit ist das ein Fall der notwendigen Verteidigung (§ 68 Nr. 1 JGG i.V.m. § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO), sofern nicht eine Einstellung gegen Auflagen (§ 45 Abs. 2 oder 3 JGG) zu erwarten ist. Sprich: Das ist definitiv ein Fall für einen Strafverteidiger. Entweder sucht ihr (deine Eltern und du) euch selbst einen (Fach-) Anwalt für Strafrecht, oder ihr beantragt die Bestellung eines Pflichtverteidigers bei der Staatsanwaltschaft (§ 141 Abs. 1 StPO). Ansonsten ist ein Pflichtverteidiger spätestens vor der ersten Vernehmung von Amts wegen zu bestellen (§ 68a Abs. 1 Satz 1 JGG).


M6363636 
Beitragsersteller
 03.04.2023, 00:07

Danke für die Antwort

Also bei meinem Freund war es auch so.

Erstmal wurden ALLE seine Geräte beschlagnahmt.
Er hat jetzt wieder ein Handy und es werden wieder alle seine Geräte weggenommen und er darf niewieder an solchen Geräten.
Und er muss noch vors Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mit welcher Strafe muss ich rechnen

mit einer sehr hohen Strafe, wie hoch kann dir hier Niemand sagen

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte wenn ich an solche Menschen wie dich denken muß.


M6363636 
Beitragsersteller
 02.04.2023, 21:20

Danke für dein Kommentar, ja ich verstehe dich ich kann einfach selber nicht glauben wieso ich das getan habe.