Geschäftsausgabe in Bar/ Wie abrechnen?
Hallo liebe Community,
ich habe mir ende des vergangenen Jahres einen neuen Laptop für meinen Betrieb gekauft. Die Ausgabe von 1800€ habe ich bar getätigt aus meinem Bargeld, das ich in den letzten Jahren beiseite gelegt habe.
Ich habe leider keine Barkasse geführt, das Geld kam allerdings immer von eines meiner Konten und ich habe gelegentlich etwas gespart.
Nun frage ich mich ob es schwierigkeiten beim abschreiben des Laptops in der Steuererklärung geben kann?
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Nein es gibt keine Probleme, weder mit der Vorsteuer, noch mit der AfA.
Die Barzahlung vom Privatkonto ist kein Problem. Entscheidend für die Buchhaltung ist das eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Indem der Laptop betrieblich genutzt wird handelt es sich um eine Einlage, genauso als hättest Du privates Geld in die Betriebskasse gelegt. Da es sich beim Laptop jedoch im Gegensatz zum Bargeld um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt, kann dies über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Verstehe nicht - was hat die Art der Zahlung mit der Afa zu tun?
ich möchte die Ausgabe steuerlich geltend machen, natürlich auch die Mwst. Das Geld kommt aus meinem "Sparstrumpf" nicht vom Konto. Vielleicht ist das ja auch kein Problem?
Mir geht es um die höhe des Betrags und die Nachweisbarkeit des Bargeldbestands - könnte es da zu Problem kommen?
Ich zahle sonst ausschließlich vom Geschäftskonto, deshalb bin ich nicht sicher wie sich das mit Barausgaben verhält.