geringe Erbschaft nicht beim Finanzamt angezeigt?
Hallo, mein Vater ist vor ca. einem Jahr verstorben. Ich habe alles alleine bewältigt, Hausrat auflösen und Ämter und die Beerdigung.
nun wollte ich meine Papiere für meine eigene Steuerklärung machen und die Kosten die für mich dabei entstanden sind mit angeben.
habe dabei durch Zufall im netz gelesen, das man die Erbschaft hätte beim Finanzamt melden müssen. Frist 3 Monate.
Ich habe noch eine Schwester, die eine Betreuerin hat und die mich letztes Jahr angeschrieben hat und die Auflistung wollte was bei meinem Vater denn an Geld übrig geblieben ist um es dem Amt zu melden. Also wissen die doch eigentlich Bescheid.
Hätte ich es ebenfalls machen müssen? Zumal ich ja Bevollmächtigte war und alles alleine bewältigen musste. nur habe ich schlicht und einfach die Meldung ans Finanzamt vergessen, weil ich dachte die Erbschaft ist ja nicht so hoch und mein Vater hatte nie eine Steuerklärung gemacht.
Post habe ich bis dato nicht wieder bekommen.
Es ist nach allen Abzügen nur ein geringer Betrag von knapp 1000 Euro übrig.
Bekomme ich nun Ärger weil ich das nicht dem Finanzamt gemeldet habe??
Bitte um Hilfe bin schon am verzweifeln. MfG
Zur Anmerkung, es liegt kein Testament vor
weitere Anmerkung. Ich habe der Betreuerin meiner Schwester alle Daten zugeschickt, weil diese es an die Ämter weiter schicken sollte. und das war im August letzten Jahres. Seitdem habe ich nichts gehört.
3 Antworten
Das Nachlassgericht meldet dem Finanzamt die Tatsache, dass ein Erbfall vorliegt, sowie die beteiligten Erben. Hier musst Du nicht aktiv werden.
Kontostände werden durch Banken an das Bundeszentralamt für Steuern automatisch im Fall verstorbener Kunden gemeldet (§33 ErbStG). Bei Beträgen unter 5.000 EUR kann die Bank davon auch absehen (§1 Abs. 4 ErbStDV). Von solchen Meldungen hast Du keine Kenntnis. Der Wert des Nachlasses ist dem Finanzamt daher bereits mit drei Ausnahmen bekannt:
- große Mengen an Bargeld und Wertsachen zuhause
- Bewertung von Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen
- Vermögenswerte im Ausland
Wenn Du dann einen Erbschein beantragst, wirst Du i.d.R. aufgefordert, eine Erklärung zum Wert des Nachlasses abzugeben. Die Frist beträgt drei Monate ab dem Erbfall. Eine Erbschaftsteuererklärung wird dagegen bei Bedarf vom Finanzamt explizit angefordert.
Für das Jahr, in dem Dein Vater verstorben ist, solltest Du eine Einkommensteuererklärung abgeben, da sehr wahrscheinlich eine Steuererstattung folgt.
Was Deine eigene Einkommensteuererklärung anbelangt, so kannst Du zwar Deine Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, jedoch nur, soweit sie über den Wert des Nachlasses selbst hinausgehen. Weiterhin sind nur außergewöhnliche Belastungen, die über die sog. "zumutbare außergewöhnliche Belastung" hinausgehen, wirklich steuermindernd.
danke für diese ganz klaren aussagen..und die großartige Hilfe. habt alle einen schönen Tag und bleibt gesund
Die Pflicht zur Meldung an das Finanzamt besteht.
Nur, was soll denn in Deinem Fall die Folge unterlassener Meldung sein? Erbschaftsteuer fällt nicht an und es gibt deshalb keine nachteiligen Folgen unterlassener Meldung.
also könnte ich es ganz normal in meiner steuererklärung angeben, das ich ja die beerdigungskosten bezahlt habe und nur einen teil durch die sterbeversicherung zurück bekommen habe. auch habe ich ja meinen vater gepflegt bis zu seinem tod. danke nochmal für hilfe
Das wären dann ja außergewöhnliche Belastungen. Da gibt es einen zumutbaren Selbstbehalt der von der Höhe des jeweiligen Einkommens abhängig ist. Berechne erst anhand eines der im Internet verfügbaren Rechners ob es sich für Dich überhaupt lohnt. Die, sehr geringe, Erbschaft mindert im Übrigen die absetzbaren Kosten.
Noch ein Hinweis: Oben schreibst Du, nach allen Anzügen bleiben 1000 Euro übrig. Sind die Beerdigungskosten auch mit der Erbschaft abgedeckt? Dann wäre überhaupt nichts absetzbar.
also verstehe ich das jetzt richtig? Beerdigungskosten sind abgedeckt ja. somit bleibt nichts übrig und da ja die betreuerin meiner schwester alles bekommen hatte von mir und das den ämtern weiter geleitet hat brauche ich mich nicht mehr zu melden. und auch nichts in meiner steuerklärung angeben. weil es ist ja nichts da. ich will ja keinen ärger mit dem finanzamt bekommen, weil ich es nicht selbst gemeldet habe. sorry für meine tausend fragen.
Ja, außergewöhnliche Belastungen liegen nur vor wenn die Erbschaft unzureichend für die Bestattungskosten waren. Da das bei Dir nicht der Fall ist kannst Du Dir diese Arbeit sparen.
Bei den von dir genannten Summen ist die Meldung entbehrlich und steuerunschädlich.
na weil ich nicht selbst beim finanzamt hingeschrieben habe, sollte ich das jetzt tun vorsichtshalber mal anrufen dort?