geringe Erbschaft nicht beim Finanzamt angezeigt?


24.02.2022, 02:52

Zur Anmerkung, es liegt kein Testament vor


24.02.2022, 03:06

weitere Anmerkung. Ich habe der Betreuerin meiner Schwester alle Daten zugeschickt, weil diese es an die Ämter weiter schicken sollte. und das war im August letzten Jahres. Seitdem habe ich nichts gehört.

3 Antworten

Das Nachlassgericht meldet dem Finanzamt die Tatsache, dass ein Erbfall vorliegt, sowie die beteiligten Erben. Hier musst Du nicht aktiv werden.

Kontostände werden durch Banken an das Bundeszentralamt für Steuern automatisch im Fall verstorbener Kunden gemeldet (§33 ErbStG). Bei Beträgen unter 5.000 EUR kann die Bank davon auch absehen (§1 Abs. 4 ErbStDV). Von solchen Meldungen hast Du keine Kenntnis. Der Wert des Nachlasses ist dem Finanzamt daher bereits mit drei Ausnahmen bekannt:

  • große Mengen an Bargeld und Wertsachen zuhause
  • Bewertung von Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen
  • Vermögenswerte im Ausland

Wenn Du dann einen Erbschein beantragst, wirst Du i.d.R. aufgefordert, eine Erklärung zum Wert des Nachlasses abzugeben. Die Frist beträgt drei Monate ab dem Erbfall. Eine Erbschaftsteuererklärung wird dagegen bei Bedarf vom Finanzamt explizit angefordert.

Für das Jahr, in dem Dein Vater verstorben ist, solltest Du eine Einkommensteuererklärung abgeben, da sehr wahrscheinlich eine Steuererstattung folgt.

Was Deine eigene Einkommensteuererklärung anbelangt, so kannst Du zwar Deine Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, jedoch nur, soweit sie über den Wert des Nachlasses selbst hinausgehen. Weiterhin sind nur außergewöhnliche Belastungen, die über die sog. "zumutbare außergewöhnliche Belastung" hinausgehen, wirklich steuermindernd.


Gina13 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 09:33

danke für diese ganz klaren aussagen..und die großartige Hilfe. habt alle einen schönen Tag und bleibt gesund

Die Pflicht zur Meldung an das Finanzamt besteht.

Nur, was soll denn in Deinem Fall die Folge unterlassener Meldung sein? Erbschaftsteuer fällt nicht an und es gibt deshalb keine nachteiligen Folgen unterlassener Meldung.


Gina13 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 05:56

na weil ich nicht selbst beim finanzamt hingeschrieben habe, sollte ich das jetzt tun vorsichtshalber mal anrufen dort?

Gina13 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 06:16
@Privatier59

also könnte ich es ganz normal in meiner steuererklärung angeben, das ich ja die beerdigungskosten bezahlt habe und nur einen teil durch die sterbeversicherung zurück bekommen habe. auch habe ich ja meinen vater gepflegt bis zu seinem tod. danke nochmal für hilfe

Privatier59  24.02.2022, 06:53
@Gina13

Das wären dann ja außergewöhnliche Belastungen. Da gibt es einen zumutbaren Selbstbehalt der von der Höhe des jeweiligen Einkommens abhängig ist. Berechne erst anhand eines der im Internet verfügbaren Rechners ob es sich für Dich überhaupt lohnt. Die, sehr geringe, Erbschaft mindert im Übrigen die absetzbaren Kosten.

Privatier59  24.02.2022, 06:59
@Privatier59

Noch ein Hinweis: Oben schreibst Du, nach allen Anzügen bleiben 1000 Euro übrig. Sind die Beerdigungskosten auch mit der Erbschaft abgedeckt? Dann wäre überhaupt nichts absetzbar.

Gina13 
Beitragsersteller
 24.02.2022, 07:12
@Privatier59

also verstehe ich das jetzt richtig? Beerdigungskosten sind abgedeckt ja. somit bleibt nichts übrig und da ja die betreuerin meiner schwester alles bekommen hatte von mir und das den ämtern weiter geleitet hat brauche ich mich nicht mehr zu melden. und auch nichts in meiner steuerklärung angeben. weil es ist ja nichts da. ich will ja keinen ärger mit dem finanzamt bekommen, weil ich es nicht selbst gemeldet habe. sorry für meine tausend fragen.

Privatier59  24.02.2022, 07:15
@Gina13

Ja, außergewöhnliche Belastungen liegen nur vor wenn die Erbschaft unzureichend für die Bestattungskosten waren. Da das bei Dir nicht der Fall ist kannst Du Dir diese Arbeit sparen.

Bei den von dir genannten Summen ist die Meldung entbehrlich und steuerunschädlich.