Gehören Stromkosten und Telefonkosten zu den „sonstigen Wohnkosten”? (ALG2-Antragsformulierung)?
Ich bin gerade dabei, den ALG2/Sozialgeld-Antrag auszufüllen...
Ich verstehe folgende Formulierung nicht ganz:
„Unter sonstigen Wohnkosten sind die Kosten zu verstehen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig sind Stellplatzkosten, Stromkosten, Kabelgebühren, Garagenmiete und Telefonkosten.”
Stromkosten und Telefonkosten gehören somit nicht zu den „sonstigen Wohnkosten”, nicht wahr?
Vielen Dank.
3 Antworten
Richtig, Strom und Telefon zahlst Du aus dem Regelsatz, das gehört nicht zu den KdU.
Dazu gehören typischerweise Wasserkosten, Heizkosten oder Kosten der Warmwasserbereitung, wenn diese über separate Verträge auf Dich laufen. Das gibt es ja öfters, scheint bei Dir aber nicht der Fall zu sein. Also musst Du da nichts eintragen.
Stromkosten gehören dann dazu, wenn du Warmwasser über Strom hast. Ansonsten sind Stromkosten im Regelsatz mit drin. Telefon ist dein Problem.
z.b. Gaskosten zählen zu den Sonstigen Kosten, wenn sie separat abgerechnet werden und nicht über die Nebenkosten, also für Heizung oder Warmwasser.
Stromkosten und Telefonkosten gehören somit nicht zu den „sonstigen Wohnkosten”, nicht wahr?
Jaein - allerdings sind diese Kosten aus dem Regelsatz zu bezahlen :
Eckregelsatz ..... 446 Euro :
https://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Post und Telekommunikation .................... 8,94% ...... 39,88 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung ..... 8,59% ......38,32 €