Gegengezeichneten Vertag scannen und als PDF per E-Mail versenden. Rechtskräftig?

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Zur Schließung eines Vertrages braucht man lediglich Angebot und dessen Annahme. Wie die Annahme erklärt wird, ist egal, Hauptsache die Annahme kommt an.

Wenn ihr als Vertragsform jedoch schriftlich wählt, dann muss es auch in Schriftform geschehen. Eine eMail ist meines Wissens nicht schriftlich sondern elektronisch.


laGuapa 
Beitragsersteller
 09.07.2011, 00:38

ok. Die Feinheiten habe ich jetzt verstanden.