GbR in Auflösung - Gesellschafter will eingebrachte Gegenstände bezahlt bekommen?
Hallo an alle.
Ich bin derzeit tätig als Gesellschafter einer GbR (inkl mir sind wir 2 Gesellschafter) und habe meine Tätigkeit zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun sind wir bei der Erstellung eines Auflösungsvertrages.
Zum einen möchte mein GbR-Partner keinerlei Mühen bzgl der Auseinandersetzung anstreben- da die Kündigung von mir ausgeht und er nun meine Entscheidung zur Auflösung mittragen muss- schon das ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Da ich aber die GbR unbedingt auflösen möchte, beschäftige ich mich nun allein mit der Abwicklung und versuche einen Vertrag dazu auf die Beine zu stellen.
Nun kam das Thema „Rückgabe privater Gegenstände, welche zur Verwendung in die GbR eingebracht wurden“ auf.
Mein GbR - Partner möchte nun z.b. für Werkzeuge, welche mal für die Realisierung eines Auftrages verwendet wurden... (seine Worte:
„Wir reden nicht von Bürostuhl oder Rollkontainer zur Ausübung der Geschäftstätigkeit sondern von Produktionsmitteln die unmittelbar zum Erzielen von Umsätzen benötigt wurden und nicht durch die Gesellschaft angeschafft wurden...“)
...daher also nicht extra gekauft werden mussten, eine „angemessene Entschädigung“ (in Form von Geld) haben - obwohl es dazu nirgends eine Nutzungsvereinbarung oder Ähnliches gibt.
Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist und ihm das zustehen würde und wenn ja in welcher Höhe wäre das? Bzw wie wird das ermittelt?
vielen Dank für eure Antworten!
2 Antworten
Das heißt, die Gegenstände sind nicht im Sonderbetriebsvermögen der GbR geblieben, sondern in die Gesamthand gekommen? Dann hat er dafür doch bei der Einlage schon etwas bekommen und die Gegenstände gehören der GbR gesamthänderisch.
Wenn er sie zurückhaben will, muss er sie halt kaufen - sofern der Verkäufer, also die GbR - überhaupt verkaufen möchte.
Wie wurde denn der Vorgang seinerzeit gebucht?
Hallo EnnoDerDritte.
Es wurde diesbezüglich nichts dokumentiert. Zb eine Lochzange wurde benötigt und er hat seine von zu Hause mitgebracht oder eine Leiter. Nur so Kleinkram eben. Alle Einlagen die dokumentiert sind, wurden zu jeweils gleichen Teilen (50/50) eingefügt. Das betrifft zb Maschinen wie einen Großformat -digitaldrucker, den wir gemeinsam gekauft haben.
Dann hat der die Lochzange offenbar nur geborgt und kann sie wieder mitnehmen.
Allerdings klang
Wir reden nicht von Bürostuhl oder Rollkontainer zur Ausübung der Geschäftstätigkeit sondern von Produktionsmitteln die unmittelbar zum Erzielen von Umsätzen benötigt wurde
schon 2 Nummern größer.