Gaszähler?

4 Antworten

Ein Gaszähler ist immer geeicht. Die Eichung gilt bis zum Datum der nächsten Eichung (ein Aufkleber mit dem Erstellungs- oder Ablaufdatum ist vermutlich sichtbar).

In der Regel werden Gaszähler getauscht und nicht nochmals geeicht.

Mir wäre nicht bekannt, dass es einen Anspruch auf eine Neueichung oder auch nur eine Aufbewahrung eines alten Gaszählers in irgendeiner Form gäbe. Die Art der Messeinrichtung des Versorgers ist diesem überlassen. Einzige Anforderung ist die ordnungsgemäße Eichung.

Was wäre denn der Sinn eines solchen Anspruchs?

Ein Gaszähler sollte während er betrieben wird, immer gültig geeicht sein. Warum sollte er nach dem Ausbau denn dann nochmal geeicht werden? Oder gibt es Zweifel an den Werten, die durch den Zähler abgerechnet wurden und der Zähler soll im Nachhinein überprüft werden?

Vermutlich wird dieser gar nicht mehr eingelagert, der wird verschrottet!

Warum hat man/hast Du dich denn nicht vorher darum gekümmert?