Friedhofsgebühren?

3 Antworten

Mit welcher Einkunftsart würdest Du die Auflösung der Grabstelle in Verbindung bringen? Hattest Du Eintritt für die Grabstelle verlangt oder Werbematerialien daran angebracht, aus denen Einkünfte erzielt wurden? Falls nicht, können diese Kosten nicht als Werbungskosten angesetzt werden.

Wenn der Nachlass damals nicht ausreichte, um die Beerdigungskosten zu decken, dann könnte man argumentieren, dass die Auflösung der Grabstelle nun ebenso (wie damals der ungedeckte Teil der Beerdigungskosten) für Dich eine außergewöhnliche Belastung sei und angegeben werden kann. Allerdings dürfte der (vermutlich dreistellige) Betrag an sich unter der zumutbaren außergewöhnlichen Belastung für Dich liegen, so dass dies nicht steuermindernd wirkt. Das wäre jedoch zu prüfen.

Möglicherweise eher nicht...

Eine Grabpflege / Bewirtschaftung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, lies hier:

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/steuerrecht/grabpflege

oder hier:

Sind die Kosten für die Grabpflege steuerlich absetzbar? Diese Frage muss leider mit einem deutlichen NEIN beantwortet werden. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Steuerpflichtige mindestens ein Grab zu pflegen und die Kosten hierfür also fast jeder zu tragen hat. Ob hier eine Friedhofsgärtnerei mit der Grafpflege beauftragt wurde oder ob die Hinterbliebenen die Gräber selbst pflegen spielt in diesem Fall keine Rolle. So sieht der Gesetzgeber die aufgewendeten Kosten weder als haushaltsnahe Dienstleistungen noch als außergewöhnliche Belastungen und lehnt dadurch eine Steuererleichterung strikt ab. Eine besondere Ausnahme könnte hier nur sein, wenn sich die zu pflegende Grabstätte auf dem eigenen Grundstück befindet, was jedoch höchst selten vorkommen wird. So können zwar die Beerdigungskosten unter den außergewöhnlichen Belastungen angegeben und abgesetzt werden, nicht aber die weiterführenden, jährlichen Kosten für eine Grabpflege.

https://www.hausgarten.net/gartenformen/grabgestaltung/grabpflege-haushaltsnahe-dienstleistung.html

Du lässt das Nutzungsrecht auslaufen und verlängerst nicht. Du musst dann die Kosten für das Abräumen und Einebnen der Grabstelle tragen, wenn du niemanden selber damit beauftragst (Friedhofsgärtnerei evtl. günstiger als städtischer Bauhof? Musst du mal vergleichen)


sepplprinz 
Beitragsersteller
 21.02.2022, 17:25

Es geht mir um die Kosten, Abräumen und Einebnen einer Doppelgrabstelle?

In unserer Stadt interessieren sich Steinmetze für den Grabschmuck abgelaufener Grabstätten. Als Gegenleistung übernehmen die kostenfreie Räumung und Einebnung der Grabstätte.

Das wird es anderenorts auch geben.