Freund mit Hund zu Besuch?
Hallo, ich bin aktuell in der 29SSW. Jetzt möchte der Vater das Kindes bis zur Geburt im Januar zu mir kommen um mich zu unterstützen, mit Hund. Jetzt wollen meine Vermieter das aber verbieten, dazu meine frage dürfen die das? Ist ja eine Ausnahme Situation. Habe auch schon versucht mit Ihr zu reden, hat aber auch kein wirkliches Argument außer das sie das nicht will. Sie hätte schlecht Erfahrung gemacht, es geht ihr aber auch nicht um den lärm oder ähnliches .Ich danke schonmal im Voraus.
Die wollen den Hund verbieten nicht den Besuch an sich.
4 Antworten
Zunächst mal ist ein Besuch nur bis zu einer Aufenthaltsdaurr von 6 Wochen ein Besuch, dieser Aufenthalt wird also bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden.
Und dann ist die Frage, ob das Verbot der Tierhaltung in Deinem Mietvertrag wirksam vereinbart ist.
Da hast Du deine Antwort:
"nur mit Zustimmung der Vermieters"
Und ein Besuch ist das dann schon lange nicht mehr (> 6 Wochen!)!!!
Deine Vermieter müssen auch keinen solch langen Hundebesuch tolerieren.
Warum zihst nicht Du für einige Wochen zum Kindesvater? Und ihr bleibt max. die letzten 3-4 Wochen in Deiner Wohnung.
Weil der Vater in Magdeburg wohnt und ich in Essen, das kommt leider nicht in Frage
Besuch der länger als 6 Wochen dauert ist kein Besuch mehr, das ist schon ein Dauergast der mind. Nebenkosten zahlen mußt.
und wenn die Hundehaltung im Mietvertrag ausgeschlossen ist,dann hast du dich daran zu halten.
Also das steht in meinem Mietvertrag: Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.b Zierfische und Ziervögel, dürfen nur mit Zustimmung der Vermieters nach Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen gehalten werden
Da hast Du deine Antwort:
"nur mit Zustimmung der Vermieters"
Und ein Besuch ist das dann schon lange nicht mehr (> 6 Wochen!)!!!
Um was für eine Art Hund handeltest Dich , dass der Vermieter so reagiert ?
Ein Pittbull ( Kampfhund oder ein Chihuahua ? ( Mini Hund ) ?
Bestimmt reagiert der Vermieter nur so , da es kein unbedenklicher Hund ist
Ich sage ja immer , es lohnt sich früh in Eigentum zu investieren oder sich einen Kehr mit Kohle zu suchen , setzt Frau ein Kind in die Welt.
Das sieht schlecht aus
Wie lange darf ein Hund zu Besuch in einer Mietwohnung?
Wurde eine Hundehaltung mietvertraglich wirksam untersagt, kann nach weiterer Rechtsprechung der Vermieter dem Mieter untersagen, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (vgl. AG Hamburg, Urteil v.28.09.2011
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Hundebesuch | DAHAG - Deutsche Anwaltshotline
Also das steht in meinem Mietvertrag: Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme nicht störender Kleintiere, z.b Zierfische und Ziervögel, dürfen nur mit Zustimmung der Vermieters nach Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen gehalten werden.