Zahlt Dein Arbeitgeber vielleicht mit-das würde ich mal klären. Ansonsten würde ich Dir einen Fahrtkostenrechner empfehlen, wie diesen zB http://www.focus.de/finanzen/steuern/fahrtkosten_aid_52534.html

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Also mir wäre das neu und ich habe lang in einer Bank gearbeitet- hierzu gibts sicher keine fixe Faustregel-manche Banken bieten ja Kunden-werben -Kunden Prämien, an dieser Höhe würde ich mich max. orientieren. Aber wozu braucht man heute einen Vermittler für eine Kontoeröffnung? Das schafft doch jeder auch alleine. Und hat man schlechte Bonität,u. sucht deshalb eine neue Bank, wirds auch kein Bonus geben für den Vermittler.

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kein Problem, morgen gehst Du zur Bank, lasst eine Verlusterklärung erstellen und nach Ablauf der Sperrfrist kriegst Du ein neues ausgestellt. Ein Sparbuch ist so eine Sache- wenn es kein Kennwort hat kann man ungekündigte Beträge recht leicht verfügen gegen Vorlage des Buches. Aber ob nun wirklich der schlechteste Fall eingetreten ist, bleibt abzuwarten bis morgen. Vielleicht hattet ihr sogar ein Kennwort? Oder Du bist minderjährig? Dann wären Auszahlungen von höheren Beträgen eh nicht so einfach. Beruhige Dich, morgen klärt sich das schon.

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No way-ohne Unterschrift der Eltern und Vorlage der Ausweise von Kind und Erz.berechtigten kannst Du das Konto definitiv nicht auf den Namen des Kindes eröffnen. Aber Du kannst es auf Deinen Namen anlegen, eine Begünstigung für den Todesfall vormerken lassen (diese idealerweise von den Eltern unterschrieben damit es ggf. mit weiteren Erben kein Problem gibt) oder es ihr eben mit 18 dann schenken.

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Da minderjährige ja kein Konto überziehen können-denke ich nicht. Sobald der Kunde volljährig ist, wird er zur Bank bestellt wegen Abfragen der künftigen Kontovollmachten und da wird er vermutlich die Schufaeinverständnis neu unterschreiben müssen.

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Im Kundeninfo-Blatt findest Du die Lösung zu Deinem Problem Laufende Gewinne, dier Fonds macht, werden ausgeschüttet. Außerordentl. Gewinne wie Gewinne aus WP-Verkauf, können, aber müssen nicht ausgeschüttet werden. Diese können auch wieder angelegt werden- bleiben so Abgeltungssteuerfrei bis zum Verkauf des Anteils. Hat also Steuerspareffekt.

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Der Schlüssel nutzt nix wenn Du keine Vollmacht hast. Das Sparkassenbuch mit Kennwort kannst Du auch nicht flüssig machen, wenn Du das Kennwort nicht weißt..Aber wenn Du Dich als Erbe legitimieren kannst, geht das dann. Also Sterbeurkunde bringen, Bestattungskosten können gleich bezahlt werden (auch vom Sparbuch-ohne Erbnachweis) und Erbnachweis zur Bank bringen. Dann kommt die Sache ins laufen.

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stillegen-nach 7 Jahren auflösen oder trotz Studium wenn möglich selber weiterzahlen, vorzeitig prämienunschädl. wg. Studium ist leider nicht möglich-lies doch Deinen dazugeh. Vertrag, der sollte auch Aufschluß geben

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