Fragen zu Privatinsolvenz?

2 Antworten

Ich bin ehrlich zu dir. Lass lieber die Privatinsolvenz und biete allen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich an (z.B. mit Schuldenberater). Die Privatinsolvenz dauert einige Jahre und obwohl gesagt wird, dass das besser sein soll, drückt das gewaltig deine SCHUFA nach unten. Privatinsolvenz ist nur dafür gut, wenn du viel zu viele Schulden hast (also sagen wir 20k€ aufwärts). Alles darunter kannst du selbst regeln.

Gehe am besten so vor:
Berechne, wie viel Euro an Raten du jedem Gläubiger im Monat zahlen kannst, ohne deine Lebensunterhaltungskosten zu beeinträchtigen. Danach bietest du jedem einzelnen Gläubiger einen Ratenplan an. In aller Regel akzeptieren Inkasso und Anwälte Ratenpläne, die von dir erstellt werden. Sobald du dann die Sachen fertig hast, bist du fertig. Keine SCHUFA-Auswirkungen, gar nichts. Sechs Monate, nachdem du eine Forderung bezahlt hast, muss die Schufa die Forderung auch streichen aus deinem Score. Falls nicht, kannst du das dann selbst anfordern.

Aber wie gesagt, mach bei unter 20.000€ Schulden keine Insolvenz

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

LLDHS 
Beitragsersteller
 11.10.2023, 18:07

Es ist leider 80.000 und bis jetzt sind die Gläubiger eher unserem Schuldenplan abgeneigt, daher muss ich wohl oder übel in die Insovlenz

Stephan1701  12.10.2023, 05:52
@LLDHS

Bei 80k ist ne Insolvenz tatsächlich am sinnvollsten. Aber mach dich auf ne Durststrecke gefasst. Du musst komplett die Hosen runterlassen. Am besten machst du das mitsamt einem Schuldenberater

LLDHS 
Beitragsersteller
 13.10.2023, 18:34
@Stephan1701

Danke für deine Antworten! Aber jetzt machst du mir Angst, bis jetzt hatte ich nur positives gelesen über die Insolvenz, also was meinst du genau mit Hose runterlassen, auf was muss ich mich alles gefasst machen? Hatte mitbekommen man hat auch nur mit dem Insolvenzverwalter 5-6 Kontakt in der ganzen insovlenz?

Zu1.

Der Pfändungsfreibetrag ist 1402,28€ pro Monat. Darüber kannst Du verfügen und brauchst nix nachweisen wofür das verwendet wird.

zu2. Wohlverhaltensphase beginnt nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzgericht braucht Zeit. Du bist nicht der einzige. Dauert wenige Wochen bis Monate. Dann bekommst Du einen Beschluss und die Wohlverhaltensphase beginnt.

zu3. Der Insolvenzantrag kann wg. Straftaten abgelehnt werden. Aber es muss ein Urteil vorliegen.

Allerdings solltest Du wissen, das nicht alle Schulden von der Restschuldbefreiung umfasst werden. z. B. Schulden aus Straftaten und Unterhaltsschulden bleiben erhalten.