Frage zum monatlichenFreibetrag beim P-Konto?
Ich habe eine Frage zum P-Konto.
Wie verhält es sich, wenn man beispielsweise Mitte März eine Pfändung erhält, das Konto in ein P-Konto umwandelt und Ende des Monats zusätzlich zum bisherigen Guthaben das Gehalt in Höhe von 1480 Euro für März eingeht. Gehalt kommt immer am Ende des Monats, es wäre also so gesehen kein doppelter Gehaltseingang, weil der letzte Geldeingang Ende Februar war. Steht mir das Gehalt dann für den April zur Verfügung?
2 Antworten
Lies mal hier:
Absatz: "Sparen auf dem P-Konto":
Nicht verbrauchtes Guthaben aus dem monatlichen Freibetrag kann auf dem P-Konto grundsätzlich in die nächsten drei Monate übertragen werden. Außerdem gilt das sog. "First In – First Out" - Prinzip, s.u.
So kann man auf dem P-Konto inkl. des laufenden Monats insgesamt maximal geschütztes Guthaben in Höhe des vierfachen monatlichen Freibetrags ansparen.
Das beantwortet aber die Frage nicht, denn es geht ja nicht um Guthaben aus nicht verbrauchten Freibeträgen, sondern um Geldeingänge bzw. Guthaben, die über dem Freibetrag liegen.
Sofern der Freibetrag im April nicht erneut überschritten wird, gibt es da kein Problem
Das heißt, selbst wenn Ende März das Gehalt in der Höhe kommt, bleibt mir das für April in Höhe von 1410 Euro erhalten? Weil es ja mit dem bestehenden Guthaben von 500 Euro im März deutlich über dem Freibetrag liegt.
Es ist das erste Mal, dass mir das passiert, daher die ganzen Fragen.
Mehr als den Freibetrag verfügen, geht nicht. Der Freibetrag gilt pro Monat und was darüber liegt, wird zur Auskehrung gesperrt. Die 500€ aus März kannst du zwar Anfang April verfügen, sie werden dann aber nach Aufbrauchen des Freibetrages Ende April nach Gehaltseingang wieder gesperrt und dann vermutlich Anfang Juli ausgekehrt.
Im April würde dann erst wieder zum Ende des Monats mein Gehalt kommen, dass den Freibetrag übersteigt.