Firma Techem: Wir sollen zahlen, obwohl nicht abgelesen wurde!?
Jahrelang hat die Firma Techem unsere Nebenkostenabrechnung durchgeführt, wenn wir vermietet hatten. Seit zwei Jahren wurde die Wohnung nicht mehr vermietet und wir haben bei der Firma Techem angerufen, das wir zur Zeit keine Nebenkostenabrechnung erstellt haben wollen, weil die Wohnung leer steht. Jetzt sollen wir 260€ zahlen, weil sie die Werte des Vorjahres genommen haben und trotzdem eine Nebenkostenabrechnung erstellt haben. Als Begründung nannte man uns, dass wir das schriftlich hätten mitteilen müssen und sie im Recht wären, die Dienstleistung (die eigentlich keine ist, weil ja die Zahlen vom Vorjahr zugrunde gelegt wurden) in Rechnung zu stellen. Müssen wir zahlen? Haben wir die Möglichkeit vor Gericht dagegen anzugehen und Aussichten auf Erfolg? Wir sind stinksauer, über solche Machenschaften die Kunden so über den Tisch zu ziehen. Vielen Dank für Eure Ratschläge!
2 Antworten
Ich würde die Rechnung nicht bezahlen, warum ? 1. Eine Abrechnung komplett mit Vorjahreswerten ist nicht rechtens! 2. Ohne Ablesung auch keine Abrechnung, die Ablesung ist Bestandteil der Rechnung ! 3. Der Kunde erteilt erst mit der Kostenmeldung den Auftrag zur Abrechnung, wenn diese nicht vorliegt, kann keine Abrechnung erfolgen 4. Techem kann höchstens die entstanden Kosten berechnen, muß diese aber belegen.
P.S. würde mir die Rechnung gern mal ansehen..
Viele Grüße Andreas
Vielen Dank, für die Antwort. Wie können wir dagegen vorgehen? Müssen wir einen Rechtsanwalt einschalten? Oder gibt es andere Möglichkeiten (z.B. an den Vorstand zu schreiben)?
Hallo,
wie gesagt, würde mir die Rechnung gern mal anschauen, am besten per Mail an a.joseph@freenet.de
Viele Grüße
Vielen Dank, werde mich darum kümmern, kann aber ein paar Tage dauern.