Festpreis incl. MwSt?

3 Antworten

Zuallererst solltest Du die Werkstatt-Geschäftsführung schriftlich unter Fristsetzung um Erstattung des Mwst-Betrages bitten.

In diesem Artikel findest Du die entsprecheden Rechtsvorschriften, gegen die die Werkstatt bei der Preisangabe verstoßen hat: https://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung

Reagiert die Werkstatt nicht, bleibt nur der Klageweg um an dein Geld zu kommen. Die Erfolgsaussichten sind aber sehr hoch.

Zusätzlichen Druck kannst Du durch Hinweis auf § 5, Abs. 2, Satz 5 UWG machen und drohst diesen Umstand an die Kfz-Innung und die Handwerkskammer zu melden.

Siehe auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html

Letztlich kommt auch eine Strafanzeige gemäß § 3 WiStrG in Frage.

Siehe auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/wistrg_1954/__3.html


Es gibt sicherlich dazu ein Angebot - dort ist festgehalten, ob der Festpreis mit oder ohne MwSt. ausgewiesen wird.

In beiden Fällen handelt es sich um einen Festpreis. In gewerblichen Bereichen ist es selbstverständlich Preise ohne MwSt zu nennen.
Anders wäre es, wenn man von einem Endpreis spricht.

Genau .. hier wäre wichtig zu wissen, was schriftlich ausgewiesen ist.