Festanstellung 25 Std/W und Honorartätigkeit 10 Std/W?
Hallo! Ich arbeite festangestellt in einem Unternehmen mit (noch) 30 Stunden die Woche. Nun habe ich ein Angebot bekommen eine Honorartätigkeit mit 10 Stunden Wochenumpfang anzufangen. Nach Absprache mit meinem Hauptarbeitnehmer, also dem, bei welchem ich fest angestellt bin, meine Arbeitszeit (und entsprechend meinen Vertrag) dahingehen zu verändern, dass ich nur noch mit 25 Std/ w eingestellt bin und eben zusätzlich dazu einen Honorarvertrag über ein Jahr Laufzeit mit 10 Std/ Woche abschliesse. Der Honorarvertrag wäre in einem Projekt bei der Stadt, ich nehme also an öffentlicher Dienst, wenn das eine Rolle spielt. Ich bin nun total unsicher was das steuerlich für mich bedeuten würde. Muss ich die Einnahmen aus dem Honorarvertag besteuern und wie geht das von statten? Muss ich etwas ummelden? Ich habe wirklich keine Ahnung wie ich vorgehen soll und ob ich den Job überhaupt annehmen soll oder alles ganz kompliziert wird und ich versehentlich Fehler mache bei den Steuern und/ Versicherung. Ich freue mich über eine Aufklärung, was ich nun machen, beachten und ausrechen kann ob sich diese Honorartätigkeit finanziell für mich lohnt.
1 Antwort
Selbstverständlich sind die Einnahmen aus der Honorartätigkeit steuerpflichtig - je nachdem, was genau Du machst, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus selbständiger (vulgo: freiberuflicher)Tätigkeit.
Du musst die Gründung mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden (innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit, elektronisch zu übermitteln, dafür musst Du Dich bei elster.de registrieren).
Dann musst Du für jedes Kalenderjahr den Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, die Anlage EÜR ausfüllen, den Gewinn in die Anlage G oder S zur Steuererklärung eintragen und die Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln.
Da durch die nichtselbständige Tätigkeit der Grundfreibetrag ausgeschöpft werden dürfte und da für die Honorartätigkeit keine Lohnsteuer abgeführt wird, kommt es zu einer Nachzahlung (bzw. je nach Eintragung in den genannten Fragebogen zur Festsetzung von vierteljährlichen Vorauszahlungen und Abrechnung im Rahmen der Steuererklärung).
Je nachdem, ob es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz handelt und wie hoch der Umsatz ist, wirst Du umsatzsteuerpflichtig oder kannst Dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden (näheres unter www.kleinunternehmer.de)