Feiertage bei Teilzeit?
Hallo,
ich arbeite 16 Stunden (mit Pause 17 Stunden) die Woche. Dies wären bei einer 5-Tage-Woche 3 Std 24. tägl. (laut Personalabteilung). Ich bin immer zwei volle Tage die Wochen (keine Festen Tage) im Büro. Manchmal 3 Tage, manchmal 4, also ganz unterschiedlich. In den letzten Wochen immer Dienstag / Donnerstag und Freitags. An den tatsächlichen Arbeitstagen Plusstunden in meinem Gleitzettel vermerkt und an den Tagen, die ich nicht anwesend war entsprechend jeweils 3 Stunden 24 minus. Wie sieht es mit Feiertage (Ostermontag, Pfingstmontag, Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, Weihnachten und so aus), habe ich Anspruch, wenn es Feiertage innerhalb der Woche gibt. Das ich auch dort 3,24 Stunden in meinem Gleitzeitkonto als Arbeitszeit eintrage oder habe ich keinen Anspruch darauf. Danke vorab. Mfg
3 Antworten
Da du unregelmäßige Arbeitstage hast, müsste jeder Tag mit 3,24 angerechnet werden. Also auch Feiertage.
Bei festen Arbeitstagen, wäre der Feiertag entweder die volle Zeit oder eben gar nichts. Je nachdem, wie die Feiertage fallen, ist das eine oder das andere besser.
Es gibt 2 Abrechnungsmöglichkeiten, entweder Arbeitszeit durch 5 und du mußt dann für den Feiertag in der Woche 1/5el weniger Stunden Arbeiten oder man berechnet dir die Feiertage mal als Arbeitstage, mal als freie Tage, sodas sich das im laufe des Jahres ausgleicht.
Es gibt zwei Rechnungen: die Arbeitszeitrechnung und die Dienstplanrechnung.
Wochenregelarbeitstage: beide legen eine N-Tage Woche zugrunde (N=2, 3, 4, 5, 6). Damit wird beispielsweise Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch berechnet. Dieser beträgt 4 Tage pro Wochenarbeitstag (also bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage im Jahr). Dazu kommt ein vom Arbeitgeber gewährter, zusätzlicher Urlaubsanspruch.
Für die Sollarbeitszeit pro Tag wird die Sollarbeitszeit pro Woche durch N geteilt. Hast Du also 5 Arbeitstage mit 16 Stunden Regelarbeitszeit pro Woche, so wären es im Mittel 3,2 Std. am Tag (3 Std. 12 Min.). Feiertage haben eine Sollarbeitszeit von Null.
Ein Januar mit 31 Tagen, vier Samstagen, vier Sonntagen und einem Feiertag an einem eigentlich Arbeitstage hätte damit 22 effektive Arbeitstage, d.h. eine Sollarbeitszeit für Dich von 70,4 Std.
Istarbeitszeit: für die Rechnung gearbeiteter Stunden laut Dienstplan werden die tatsächlich gearbeiteten Stunden angesetzt und aufaddiert. Bist Du an einem Tag länger als 6 Std. im Einsatz, wird eine Pause von 30 min. fällig. Ab neun Stunden sind es 45 min. Hast Du nur vier Tage mit je vier Stunden, so gibt es keine Anforderung einer Pause.
Pausenzeiten sind keine Arbeitszeit, d.h. die Rechnung mit 17 Stunden pro Woche ist unsinnig. Warum Du 3,24 Stunden einträgst, ist mir daher rätselhaft, denn die Pause fällt ja nur an, wenn wirklich mehr als 6 Stunden gearbeitet wird. Dies zur Sollarbeitszeit zu rechnen, wäre zu Deinen Ungunsten. Würdest Du 9,5 Stunden an einem Tag und 5,5 Std. am anderen arbeiten, hättest Du Anspruch auf eine 45 min Pause am einen Tag und keinen Anspruch am anderen. Es würde aber eine volle Stunde an Pause von Deiner Arbeitszeit abgezogen (bzw. als Sollarbeitszeit berechnet).