Fahren ohne Führerschein und ohne Aufenthaltserlaubnis?
Hallo
Ich habe eine Frage. Und zwar geht es darum das mein Schwager vor 7 Monaten aus der Türkei gekommen ist und Asyl beantragt hat. Er hat in der Türkei einen Führerschein. Allerdings ist der in Deutschland nur 6 Monate gültig. Der soll jetzt aber nicht mehr gültig sein weil die 6 Monate abgelaufen ist. Er ist in ein anderes Auto rein gefahren und hat Fahrerflucht begangen. Davon wurde uns aber bis heute nichts erzählt. Solange bis die Polizei am Arbeitsplatz von meinem Freund war und er eine Anzeige kassiert hat. Dadurch haben wir davon erfahren. Wir lassen das aber nicht auf uns sitzen und sagen der Polizei das es mein Schwager war. Jetzt zu meiner Frage. Was kann ihm passieren ohne einen gültigen Führerschein und ohne eine Aufenthaltserlaubnis?
1 Antwort
- Er hat Asyl beantragt, solange das Verfahren läuft, hat er ja wohl eine Duldung.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
- Unfallflucht ist eine Straftat
Er wird bei einer Verhandlung nach dem Sachverhalt wohl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht verurteilt werden.
Persönliche Bemerkung:
Hoffentlich wird das Asyl abgelehnt, wir müsse keine Straftäter importieren.
ist keine Frage von Hass. Ich hasse keinen Menschen. Aber die Person um die es geht, hat klar dokumentiert, dass ihr die Vorschriften des Landes in dem um Asyl gebeten wird, am Ar...h vorbei gehen. Weder Führerschein umschreiben lassen, noch, wenn man schon einen Fehler gemacht hat, wenigstens die Verantwortung übernehmen und am Unfallort bleiben.
Da geht es nicht um Hass, sondern ganz einfach darum, ob man bereit ist, sich in das Rechtssystem einzuordnen.
Einfache Gegenfrage, was würde mit mir passieren, wenn ich in der Türkei das gleiche machen würde?
Ich selbst werde mich in absehbarer Zeit auch in einem anderen Land aufhalten. Wenn ich dort (Dominikanische Republik) ohne gültige Fahrerlaubnis fahre, einen Unfall verursache und dann abhaue, bekomme ich dort auch keine Daueraufenthaltsgenehmigung, oder sie ist wieder weg, wenn ich sie hatte.
DH - SEHR richtig ! ! !
Wenn du deine Antwort nicht zusätzlich auch mit dem letzten Absatz vervollständigt hättest, dann hätte ich dies ergänzend übernommen !!!
DANKE ! Damit sprichst du das aus, was deutsche Bürger sich von unserer Rechtsprechung erwarten.
Man kann es auch übertreiben! Er hat keinen Menschen umgebracht oder vergewaltigt!! Deine Hass Kommentare kannst du für dich behalten.
Man kann es auch übertreiben! Er hat keinen Menschen umgebracht oder vergewaltigt. Deine Hass Kommentare kannst du für dich behalten!