Erfordert ein Riestersparplan über die Dekabank auch einen seperaten Freistellungsauftrag?

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Bei Riesterverträgen brauchst Du keinen Freistellungsauftrag, weil während der Ansparphase keine Abgeltungssteuer erhoben wird. Die Besteuerung der Rente/Erträge erfolgt erst bei Auszahlung mit Deinem dann gültigen persönlichen Grenzsteuersatz.

Dies gilt auch bei eine Übersparung Deines Vertrages, wenn Du also mehr einzahlst, als Du zur Erlangung der Zulage benötigst.