Erbe ausgeschalgen; Wie muss die Wohnung nun geräumt werden?
Mein Mieter ist gestorben und hat anscheinend mehr Schulden hinterlassen als sonst was. Deswegen haben alle potentiellen Erben, dass Erbe ausgeschlagen. Meine Frage ist nun was ich mit den Sachen in seiner Wohnung machen soll? Wer ist dafür zuständig die Wohnung zu räumen? Ich habe nicht die Zeit die Wohnung selber auszuräumen. Und ich habe auch nicht das Geld jemand dafür zu bezahlen oder die Gegenstände dann zu entsorgen. Wer muss die Kosten in diesem Fall übernehmen?
2 Antworten
Wenn es keine Erben gibt, erbt der Staat. D.h. niemand darf etwas aus der Wohnung wegnehmen, denn das gehört ab sofort dem Staat. Die Räumung braucht dich auch nicht zu kümmern. Du musst dich mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen.
In so einem Fall ist der Vermieter der Verlierer, denn er ist für die Räumung und Entsorgung der Einrichtung verantwortlich.
auch der Staat kann ein Erbe ablehnen wenn es überschuldet ist.
Das arme Berlin macht das i.d.R. auch und teilt dem Vermieter dann mit, dass er über den NL verfügen kann - und somit hat er dann die Räumungskosten etc. " anne Backe".
Ob in anderen BL anders verfahren wird- keine Ahnung.