Einspruch nicht auffindbar beim Finanzamt

4 Antworten

    Nein. Kein beleg. Ich war in vor ort und am schalter habe ich einen zettel unterschrieben das ich einspruch einlege gegen den lohnsteuerbescheid. Darauf hin meinte die dame immer das ware so ok ich solle dann meine lohnsteuererklarung nachreichen.

Das was Du meinst ist ein Rechtsbehelf durch Erklärung zur Niederschrift. Um ehrlich zu sein, ich war noch nie dabei, wenn das gemacht wurde, weil ich die immer per Post eingelegt habe.

Auf jeden Fall wäre es wichtig gewesen, dass dadurch zu dokumentieren, bei wem und an welchem Tag Du es getan hast.

Ich will natürlich nicht behaupten, dass Du etwas Falsches sagst, aber auf der anderen SEite ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass die Finanzbeamtin dieses Schriftstück in den Papierkorb geworfen haben soll. Denen kann es absolut egal sein, ob Du Einspruch einlegst, oder nicht. kein persönliches Interesse.

Es wird das Problem sein, dass DU glaubhaft machen musst den Rechtsbehelf eingelegt zu haben.


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Beitragsersteller
 19.05.2015, 12:53

Den herren und damen in der behorde mochte ich auch auf keinen fall was unterstellen. Ich verstehe das selbst nicht. Zumal ich dieses jahr auch die erklarungen fur 2009/2010/2013 abgefebn habe und alles ok ist. Nur 2011/2012 ist es so gelaufen.

So ganz verstehe ich das ganze auch nicht. Deswegen frage ich auch nach rat.

Du hast für den eingereichten Einspruch gegen den Bescheid sicher einen Beleg.

Gegen was hast Du denn einen Einspruch eingelegt? Gegen einen Schätzbescheid? Gegen einen Bescheid auf eine zuvor abgegebene Einkommensteuererklärung?


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Beitragsersteller
 19.05.2015, 11:56

Nein. Kein beleg. Ich war in vor ort und am schalter habe ich einen zettel unterschrieben das ich einspruch einlege gegen den lohnsteuerbescheid. Darauf hin meinte die dame immer das ware so ok ich solle dann meine lohnsteuererklarung nachreichen.

Gegen einen schatzbescheid der lohnsteuererklarung wurde einspruch eingelegt.

Herzlcihen dank fur die antwort.

gandalf94305  19.05.2015, 12:10
@ueberfordert

Wie viel Zeit verging jeweils zwischen dem Zugang des Schätzbescheids und Deinem Besuch im Finanzamt bzw. zwischen diesem Besuch und Deiner Absendung der tatsächlichen Einkommensteuererklärungen?

ueberfordert 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 12:33
@gandalf94305

Zwiscen schreiben und einspruch max. Eine oder zwei wochen.

Die erklarungen habe ich im april abgegeben dieses jahr. Fur 2011/2012

Du stellst die Positivbehauptung auf, dass du fristgerecht Einspruch eingelegt hast. Dafür bist du beweislastig.

Kannst du es beweisen oder nicht?


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Beitragsersteller
 19.05.2015, 12:32

wie soll ich es beweisen den. Ich war vor ort und hab ein zettel ausgefullt. Den hat man mir am schalter gegeben fur den einspruch. 

Kevin1905  19.05.2015, 12:33
@ueberfordert

Und du warst nicht so schlau davon eine Kopie anzufertigen oder diesen abzufotografieren?

Nächstes mal alles per Einschreiben verschicken! Ist mir auch schon mehrfach beim Finanzamt passiert, gottseidank immer noch alles innerhalb der Frist, aber schon erstaunlich wie oft da was wegkommt... Deshalb: Mit nem EInschreiben bist du immer auf der sicheren Seite


vulkanismus  19.05.2015, 17:15

Komischerweise kommt immer bei den richtigen "Kandidaten" was weg - und die versuchen dann auch noch lächerlicherweise, sowas in der Öffentlichkeit zu behaupten.

Bei den "anständigen" Steuerbürgen kommt nämlich so gut wie nie was weg.

MisterLe  21.05.2015, 11:55
@vulkanismus

Ist mir tatsächlich letztes Jahr und das Jahr davor passiert... brauchst du ja nicht glauben :/ vielleicht ist auch nur meine Sachbearbeiterin schlampig du anständiger Steuerbürger

vulkanismus  22.05.2015, 12:04
@MisterLe

Ich sag ja - die richtigen Kandidaten - du unanständiger Steuerbürger.