Einen Brief mit Frist von einem Anwalt erhalten. Einschreiben erst eine Woche später abgeholt und Frist versäumt. Erwartet mich eine Anklage?
Habe einen Brief von einem Anwalt bzgl. Besitzstörungsklage wegen Falschparken erhalten. Es kam ein gelber Zettel von der Post, auf dem nur „Einschreiben“ stand. Dieser kam ca. am 27.09.19 an. Da ich wegen einem grippalen Infekt lange ausgeknockt war und Bettruhe hegte, kam ich erst am 04.10.19 dazu, den Brief abzuholen und fiel gleich aus allen Wolken.
In dem Brief drohte mir ein Anwalt mit einer Anklage, würde ich nicht 300 € bis 03.10.2019 bezahlen. Die Frist war also schon verstrichen und hätte ich gewusst, wie dringend das Schreiben war, hätte ich es trotz Krankheit abgeholt. Dachte mir nur, es wäre etwas vom Finanzamt, das warten könnte...
Ich habe dann das Geld sofort (am 04.10.19) überwiesen. Die Unterlassungsanzeige werde ich persönlich am Montag in die Kanzlei vorbei bringen. Zusätzlich habe ich dem Rechtsanwalt ein E-Mail geschrieben, in dem ich ihm meine Situation erklärt habe.
Ich kann nachweisen, dass ich den Brief erst am 04.10.2019 geöffnet habe... Droht mir trotz alledem eine Anzeige? Wenn diese schon getätigt wurde, denkt ihr, unter diesen Umständen würde sie zurückgezogen werden? Habe echt Bammel, als Schülerin verdient man ja auch nicht so viel... Danke im Voraus für die Antworten.
3 Antworten
Kein halbwegs intelligenter Anwalt wird wegen ein paar Tagen klagen. Schon gar nicht, wenn das persönliche Verschulden deinerseits gering ist. Denn wenn er das tun würde, würde ihm das Gerichts das sofort um die Ohren hauen und ihn bzw. seinen Mandanten auf den Kosten sitzen lassen. Und abgesehen davon gilt weitgehend das, was Snooopy155 geschrieben hat. Zugestellt ist ein Einschreiben üblicherweise erst, wenn du es bei der Post abgeholt hast.
Trotzdem kann es nicht schaden, einen Beleg für die Krankheit zu haben. Hast du eine AU vom Arzt? Dann mache eine Kopie davon. Wenn du sie schon an einen Arbeitgeber geschickt hast und kein Exemplar mehr hast, bitte diesen, dir eine Kopie zu machen.
Wenn der Anwalt wieder Erwarten Probleme machen sollte, einfach nochmal hier melden.
Das kann keiner wissen. Eine "Grippaler Infekt" ist aber echt keine Ausrede unter Erwachsenen
Wie gesagt es kann keiner wissen was du wie hattest, jedoch wäre die Ausrede Grippe eher lächerlich. Das hat selbst du gemerkt und sie nun geändert.
Nun kann keiner wissen ob der Anwalt nach Fristablauf direkt klagte oder nicht. Eine Abmahnung ist nicht vorgeschrieben, er kann auch ohne direkt klagen. Das alles liegt nicht mehr in deiner Hand.
Dein Fehler war: "Besitzstörungsklage wegen Falschparken"
Bis jemand den Weg geht, hat seine besondere Persönlichkeit mehr als einen Fehler gemacht.
Ich wünsch die auf DEINEM persönlichen Weg viel Erfolg Don Q.
Wow. Mega hilfreich. Danke. Sollte auch keine Ausrede sein. Bist du nur hier, um blöd zu antworten?
Ein Anwalt sollte wissen, dass ein Einschreiben erst dann als zugestellt gilt, wenn es der Empfänger bekommen hat, in diesem Fall bei der Abholung in der Filiale.
Außerdem hattest du dann wohl noch nie einen Norovirus. Wenn du Brechdurchfall hast, gehst du sicher auch nicht in die nächste Postfiliale und fragst nach deinen Einschreibern.