Einbruch im Keller wer bezahlt die beschädigte Tür?
Im Keller wurde eingebrochen und dadurch die Tür sehr stark beschädigt, es wurde die Polizei benachrichtigt, nun schickt mir der Vermieter eine Rechnung, muß ich sie wirklich selbst bezahlen
3 Antworten
Gehört die Türe denn nicht dem Vermieter?
Guten Morgen,
vorbehaltlich der geschilderten Lage kann der Vermieter sich seine Rechnung zu Hause an seien Pinwand hängen. Hat Dein Vermieter eine vernünftige Gebäudeversicherung, so sind darin auch Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte oder Vandalismus mit abgesichert. Die Kellerür - ob innen oder außen - gehört ja zum Gebäude. Da Du über Deine Nebenkosten die Gebäudeversicherung anteilig mitbezahlst, hast Du einen Rechtsanspruch darauf, dass der Schaden über dessen Gebäudeversicherung abgewickelt wird.
Somit spielt es keine Rolle, wie Du versichert bist. Außer, Du bist von dem Einbruch auch betroffen. In diesem Fall greift dann Deine Hausratversicherung.
du bist doch hoffentlich versichert und hast den Einbruch (in deinem Keller) der Versicherung gemeldet ?
Wenn nicht.....dann hast du am falschen Ende gespart !
und ich würde mal sagen, immer erst *alles sorgfältig* lesen ......
Ich denke nicht, wenn der Keller zusammen mit der Wohnung vermietet wurde, dann müsste die Hausratversicherung des Geschädigten zuständig sein. So war es zumindest bei meinem Sohn, dem die Angelausrüstung bei einem Einbruch aus dem Keller gestohlen wurde. Es war damals allerdings nur ein neues Vorhängeschloss notwendig.....
Aber du könntest Recht haben 🤔 ob hier die beschädigte Tür zur Regulierung dazugehört .....sie gehört schließlich nicht zum Haushalt des Fragestellers, stimmt !
Da der Fragesteller aber bereits vom Vermieter zur Zahlung aufgefordert wurde, würde ich versuchen die Rechnung einzureichen und abwarten. Lehnt die Versicherung die Bezahlung ab, wird sie ggf. sogar begründen, dass die Kellertür Vermietersache ist. ☝️😕
Ich würde mal eher sagen: Du hast am falschen Ende geantwortet ... Dieser Versicherungsfall betrifft den Vermieter als Eigentümer des Hauses und auch der Kellertür.