ein Unternehmer zwei Betriebe ein PKW, der in beiden Betrieben genutzt wird.
Welchem Betriebsvermögen ist der PKW zuzuordnen? Ein Unternehmer hat zwei Betriebe und einen PKW, den er für beide Betriebe nutzt, wobei der eine Betrieb sozusagen ein Subunternehmen des anderen ist.
4 Antworten
Zwei selbständige Unternehmen eines Einzelunternehmers?
ein relativ seltener Fall. Dazu noch, wenn das eine ein Subunternehmer des anderen ist.
Da die Kosten ja ohnehin bei den gewerblichen Einkünften ein und der selben Person ist, einfach dem Betrieb zuteilen in dem es mehr genutzt wird.
Auf welchen der beiden Betriebe ist denn das Fahrzeug zugelassen? Welcher der beiden Betriebe zahlt die Steuern und Versicherung?
Bei welchem Betrieb der PKW mehr genutzt wird ist nicht so einfach festzustellen. Fakt ist für diesen PKW wurde auf den Unternehmer zugelassen. Er zahlt auch die Versicherung und die Steuer über das Bankkonto von Betrieb B. Bei Betrieb A wurde jedoch seinerzeit ein Investitionsabzugsbetrag für diesen PKW gebildet, da Betrieb B noch nicht existierte. Zwei Betriebe da zwei verschiedene Standorte.
Der PKW ist dem Betrieb zuzuordnen, bei dem auch der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde. Anderenfalls wäre die Bildung hinfällig. Auch wenn die Ausgaben des Pkws über Betrieb B gezahlt werden, ist dies nicht weiter schlimm. In Betrieb B sollte buchhalterisch ein Verrechnungskonto gebildet werden, auf dem Ausgaben, die dem Betrieb A zuzuordnen sind, gesammelt werden. So bleiben sie bei Betrieb B kostenneutral. Bei Betrieb A wird darüber hinaus auch ein Verrechnungskonto geführt, über welches die von Betrieb B getätigten Aufwendungen des PKWs in die Buchhaltung von Betrieb A "geholt" werden.