Antwort
Soweit ich weiß, handelt es sich beim Geld für ein Ehrenamt gerade nicht um Einkommen, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Die würde dann entsprechend nicht eingerechnet, weil man ja "nichts davon hat", sondern nur die Einbußen ausgeglichen werden. Sicher bin ich mir da aber nicht. Im Zweifel einfach mal beim Jugendamt nachfragen, die kennen sich doch mit der Berechnung aus.