Der Dritte Weltkrieg bricht aus.
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2024 wird eher noch weitere Probleme bringen
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Der Ehemann muss für alles Aufkommen.
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Es ist rechtens, da ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Natürlich muss dieser Durchsuchungsbeschluss von einem Richter geprüft werden.
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Man brauch eine Geschäftsidee und ein Startkapital.
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Beleidigung kann nur per Anzeige vom Opfer strafrechtlich verfolgt werden und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Aber laut meinem Wissen ist in diesem Fall „Halt die Fresse“ als Beleidigung eine Affekthandlung. Weshalb ich hier mit einer Außergerichtlichen Einigung zufrieden wäre. Es muss aber jeder für sich selbst entscheiden, mit was er zufrieden ist.
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