EBay vom Kauf zurücktreten?
Ich habe ein Motorrad bei EBay Kleinanzeigen reingestellt und ein Käufer hat sich gemeldet. Er hat mir eine Anzahlung überwiesen. Es gibt keinen offiziellen Kaufvertrag sondern nur die EBay Nachrichten. Jetzt will ich das Moped doch nicht an die Person verkaufen und will vom „Kaufvertrag“ zurücktreten. Habe ich auch und ihm seine Anzahlung zurück überwiesen. Jetzt droht er mit einem Anwalt. Bekommt er recht und ich muss das Motorrad an ihn verkaufen oder behalte ich recht und mir „passiert“ nichts?
2 Antworten
Wenn ihr euch über die wesentlichen Bestandteile, also Vertragsgegenstand und Preis geeinigt habt, besteht sehr wohl ein Vertrag. Dieser ist grundsätzlich zu erfüllen, du hast also kein Recht davon zurückzutreten. Der potentielle Käufer kann hier durchaus auf Erfüllung klagen.
Dann nenn bitte mal die Quelle, die besagt, dass du als PRIVATER VERKÄUFER ein Rücktrittsrecht hast. Tut mir ja leid aber diese Information ist einfach nur falsch.
"Es gibt keinen offiziellen Kaufvertrag"
Selbstverständlich gibt es diesen!
Du stellst einen Artikel ein, das ist das Angebot.
Der Käufer betätigt den Button kaufen, das ist die Annahme.
Es liegen also zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor, damit ist der Kaufvertrag geschlossen!
Was willst Du denn noch mehr???
Und nein, Du darfst jetzt nicht mehr einfach so vom Kauf zurücktreten!
Damit machst Du dich schadensersatzpflichtig, der Käufer ist im Recht, kann auf Herausgabe klagen oder einen Ersatzkauf durchführen.
Die Mehrkosten für diesen Ersatzkauf hast Du dann zu tragen.
was bedeutet „grundsätzlich“? Gibt es einen Weg wie ich aus diesem Vertrag rauskomme? Laut den EBay Richtlinien kann ich binnen 30 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten…