Ebay Privatverkauf - Rücknahme?
Hallo, ich habe als privater Verkäufer bei Ebay einen Markenrucksack versteigert, die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. 3 Fotos zeigen den Artikel im Ganzen und die Mängel, da durch häufiges Nutzen die Träger Gebrauchsspuren aufweisen und der Unterboden. Dort sind äußerlich Verschmutzungen, die man nicht mehr abwaschen kann. Ein Käufer hat den Artikel nun für 20 € ersteigert und beschwert sich jetzt über Krümel im Rucksack und Verschmutzungen innen und außen. Er fordert mich auf, ihm ein Rücksende-Etikett zu senden. Habe ihm mitgeteilt, dass der Rucksack sauber versendet wurde, keine Krümel beim ausschütteln bzw. auch umdrehen hier herausfielen und die Verschmutzungen am Unterboden klar benannt wurden und ich keine Rücknahme anbiete, das stehe klar in der Auktion.
gerade erhielt ich Antwort, er würde den Rucksack nun an mich zurücksenden.
Sein ebay-Profil zeigt, dass er eine weitere Tasche der Marke ersteigert hat und ich gehe davon aus, dass der Rucksack ihm einfach nicht gefällt. Habe nun nicht mehr reagiert und werde die Paketannahme verweigern.
Bezahlt wurde per Überweisung. Ich verkaufe immer mal wieder einige gebrauchte Sachen und habe in 18 Jahren nun fast 2.000 positive Bewertungen bekommen. Ich denke, wenn ich die Rückgabe weiterhin verweigere, gibt‘s eine negative Bewertung, damit kann ich aber leben. Ich kann ja meine Sicht ergänzen. Bei dem Artikelwert von 20€ jetzt Hin- und Rückversand in Höhe von je 4,99€ zu übernehmen, ist ja Wahnsinn, weil der Käufer sich auf Krümel beruft (die er, wären sie tatsächlich da, leicht entfernen kann).
Ich versende nur saubere Ware und habe da ein reines Gewissen. Frage mich aber, ob angebliche Krümel ein Grund für eine Rücknahme sind? Sachmängelhaftung war ausgeschlossen und sind Krümel überhaupt ein Sachmangel?
Bin ich hier im Recht als privater Verkäufer?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Schönes Wochenende
Mandy
2 Antworten
Also zum einen fragst du, ob du die Rücknahme akzeptieren musst, bei beschriebenen und abgelichteten Mängeln und zum Anderen geht es bei Dir auch um Rücksendekosten.
- die Sachmängelhaftung auszuschließen befreit dich nicht, die Ware frei von Mängeln zu verschicken. Wenn Du sowohl Bilder in der Anzeige hast, die die Mängel zeigen sowie dies in deiner Anzeige mit vermittelst, sehe ich hier seitens des Käufers keine Möglichkeiten.
- wer trägt die Rücksendekosten: diese trägt der Käufer. Du verkaufst von Privat zu Privat, trittst Privat auf und hast dies hoffentlich auch in deiner Anzeige so vermittelt, bspw. mit einem ähnlichen Text wie: Verkauft wird von Privat, keine Rücknahmen und keine Gewährleistung/Garantie. Hier grenzt man schon konkret ab, dass du von Privat verkaufst. Ebenso keine Gewährleistung auf das Gut gibst. Dies löst dich jedoch nicht davon ab, wie in 1. beschrieben, die Ware frei von Mängeln zu verschicken. Die Kosten für den Rückversand (hier gibt es auch die Option dies in der Anzeige zu vermitteln) dürfte der Käufer zahlen, da es ja seine Entscheidung ist, den Artikel zurück zu schicken. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht, solange du Privat und nicht Gewerblich agierst.
Der Käufer möge sich bitte nicht auslachen lassen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Krümel überhaupt ein Mangel im Sinne des § 434 BGB ist. Ein Rücktritt dürfte zumindest in jedem Falle unverhältnismäßig sein und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Die anderen Verschmutzungen hast du nach eigenen Angaben in ausreichendem Umfang beschrieben, sodass hier Ansprüche des Käufers ausgeschlossen sind (§ 442 Abs. 1 BGB).
Ich würde den Käufer höflich aber bestimmt auf den Rechtsweg verweisen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass da nichts mehr kommt.