druckerzubehör.de will strafanzeige stellen!
hallo
ich hab ein problem mit druckerzubehör.de ich hatte zwei druckerpatronen bestellt bei zahlung per lastschrift. die ware kam an, allerdings gab es wohl bei der lastschrift probleme, ich hatte zwar geld drauf aber da ich ein p-konto habe war das von der bank noch nicht freigegeben. also wurde die lastschrift wohl nicht eingelöst, ich hab davon nichts mitbekommen da ich in einer tagesklinik wegen psychischer probleme in behandlung bin und kaum nach meinem konto sehe, ich wusste halt nur das genug geld drauf sein müsste, nur dachte ich halt nicht daran das die bank das erst freigeben muss...:-( aber wie gesagt, ich wusste das nicht, letzte woche hab ich meinen spamordner mal freigemacht und da waren drei e-mails von druckerzubehör.de bezüglich mahnungen, die mahnkosten der drei e-mails sollen 28euro!! sein! ich bin sofort zur bank und hab den rechnungsbetrag und zehn euro zusätzlich als schadensersatz überwiesesen und hab direkt eine mail an druckerzubehör geschickt um ihnen alles zu erklären! nun kam die mail zurück das ihnen das egal ist wenn ich meinen spamordner nicht ordentlich eingestellt habe und ich bis zum 31.10. die zusätzlichen 28euro zahlen soll oder sie stellen strafanzeige wegen betrug!! ist denn das so rechtens??ich bekam keinerlei briefpost nur die e-mail, dafür können die doch nicht 28euro anmahnen!!!
3 Antworten
Worum geht es Dir denn nun primär? Darum, dass man Dir Betrug vorwirft, oder, darum, dass Du 28,--€ zahlen sollst? Den Betrugsvorwurf hat man schnell vom Tisch, sofern Deine Geschichte so stimmt. Das mit den 28,--€ muß man allerdings näher beschauen.Ich nehme an, dass das nicht nur eigene Mahnkosten von druckerzubehör sind, sondern auch Auslagen. Anscheinend ist die Lastschrift zurück gekommen. Da werden dann Auslagen entstanden sein. Das alles müßte in den Schreiben von druckerzubehör detailliert aufgeschlüsselt worden sein. Wenn Du damit nicht klar kommst, dann geh zur Verbraucherzentrale.
Meine Empfehlung: Frag doch mal nett bei dem Händler an, wie sich die 28 Euro zusammensetzen. Du solltest außerdem bei der Bank rausfinden, was eine Rückbuchung der Lastschrift den Händler gekostet hat. Evtl kann man an die Kundenfreundlichkeit des Händlers appellieren,was über diese Kosten hinausgeht.
Betrug halte ich aufgrund deiner Angaben für nicht einschlägig, immerhin hast du den Kaufpreis+10€ gezahlt.
Die Forderung über Mahnkosten und Erstatung der Rückbuchungsgebühren ist selbstverständlich rechtens und in voller Höhe, nicht als Anzahlung oder freies Angebot zahlbar :-O
Richtig ist ebenso, dass du, sofern E-Mail als Korrespondenz in den AGB wirksam vereinbart ist, regelmäßig dein Postfach und Spamordner zu prüfen hast. Das Verschulden geht nun zu deinen Lasten :-O
Die strafrechtliche Androhung Betrugsanzeige dringt allerdings nicht durch, aber zivilrechtlich droht weiterhin Mahnbescheid, Inkasso und Gerichtsvollzieher, also erheblich mehr Kosten, wenn du meinst, wegen läppischen 18 EUR den Harten mimen zu müssen :-O
G imager761