Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

2 Antworten

Wenn Dein Arbeitgeber gegen den Nebenjob nichts einzuwenden hat und und Du auch die Arbeitsschutzregeln während des Mutterschutzes einhälst (Arbeitszeiten, Pausen .....) sollte erst einmal nichts dagegensprechen.

Lohnsteuerabzüge die aus nichtselbständigen Tätigkeiten herrühren - ausgenommen Minijobs die pauschaliert versteuert wurden - werden natürlich bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt egal nach welchr Steuerklasse sich zunächst die Lohsteuer errechnet hat.

Den Weg der freien Mitarbeietrin würde ich nicht gehen, denn dort wirst Du nur für erbrachte Arbeitsleistung entlohnt, ausserdem fehlen die Beiträge zu Deiner Altersversorgung


BineF 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 20:16

Danke für die schnelle Antwort :)

Was die Beschäftigung als Freie Mitarbeiterin angeht:

Meine Frage war mehr steuerrechtlich gemeint.
Wie melde ich das dem Finanzamt?
Muss ich es auch der Krankenversicherung melden? Krankenversichert bin ich ja über meinen Hauptjob, also eigentlich nicht, oder?
Mit wievielen Steuerabzügen muss ich rechnen?

Ich habe gelesen, das ich als Freie Mitarbeiterin Rechnungen schreiben muss, aber das hab ich damals nicht machen müssen. Ich habe nämlich bereits als Schülerin bei diesem Unternehmen gearbeitet, bei dem ich nun wieder anfangen möchte. Ich habe ganz normale Lohnabrechnungen am Ende des Monats bekommen.

Bei diiesem Marktforschungsunternehmen kann ich mir meine Zeit frei einteilen und soviel oder sowenig arbeiten wie ich möchte, bzw. wie ich Zeit habe. Dort werde ich zum einen nach Stunden bezahlt, ein Stundenlohn mit dem ich leben kann, und bekomme Provision für jede Umfrage die ich abschließe.

Einen besseren Job werde ich in meiner Situation nicht finden. Wer nimmt schon eine schwangere Gärtnerin die noch zusätzlich keine schweren Arbeiten machen darf ;)

Kevin1905  18.06.2013, 21:03
@BineF
  • Ist die Tätigkeit gewerblich so ist ein Gewerbe anzumelden.
  • Melden wäre sinnvoll, relevant wird es aber nur wenn sich die Frage stellt was zeitlich und finanziell der Mittelpunkt deines Erwerbslebens ist (dann kann es einen Statuswechsel von pflichtversichert auf hauptberuflich Selbständig).
  • Welche Steuer meinst du?
  • Du kannst für deine Tätigkeit Rechnungen schreiben.
BineF 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 23:31
@Kevin1905
  • Jetzt bin ich verwirrter als zuvor ^^´ Also muss ich als freie Mitarbeiterin auf jedenfall ein Gewerbe anmelden?

  • Ich werde in meinem Hauptberuf definitiv mehr verdienen, als in der Nebentätigkeit als Freie Mitarbeiterin , aber trotzdem muss ich dem Finanzamt doch melden, das eine zusätzliche Einnahmequelle hinzukommt? Und ich bleibe bei meiner gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversichert, oder? Ab wann muss ich mich Privat versichern lassen?

  • Ich meine die Einkommenssteuer .

  • Kann oder muss ich Rechnungen schreiben?? Ich erinnere mich nicht, das ich sowas je machen musste, in der Zeit als ich für das Unternehmen gearbeitet habe.

barmer  18.06.2013, 23:57
@BineF

Hallo, wenn Du als Schülerin Lohnabrechnungen bekommen hast, warst Du Arbeitnehmerin und nicht freie Mitarbeiterin. Am besten fragst Du das Unternehmen nach dem genauen Status. Auch, ob sie einen Gewerbeschein sehen wollen.

Dem Finanzamt muss man es nicht melden, man muss aber die Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Wenn man ein Gewerbe anmeldet (ich bin auch nicht sicher, ob es bei dieser Arbeit nötig ist), meldet sich anschließend aber das Finanzamt bei Dir.

Man muss sich nie privat versichern lassen !! Wenn Arbeitszeit und Einkommen dem im Hauptberuf nahekommen, muss man sich mit der Krankenkasse über die Einstufung unterhalten. Dann könnte eine PKV in Frage kommen. Aber nur dann.

Viel Glück

Barmer

Hallo BineF, ich würde mich als freie Mitarbeiterin anstellen lassen. Du musst vermutlich ein gewerbe anmelden. Da Du aber in deinem Hauptjob wesentlich mehr arbeitest, musst Du keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, da es sich nur um ein Nebengewerbe handelt. Versteuern musst Du allerdings die Einkünfte, Du zahlst aber keine Umsatzsteuerm wenn Du weniger als 17.500Euro pro Jahr umsetzt. Ausserdem kannst Du Deine Aufwendungen, die Du hast, dagegen rechnen. Lies mal nach unter "Klengewerbe". Rechnungen musst Du stellen.