Drei Jobs kombinieren?

1 Antwort

Ich habe gelesen, dass meine Stunden i und m (= im?) Drittjob steuerrechtlich als "Überstunden" im Hauptjob gewertet werden. Was genau bedeutet das?

Das ist etwas umgangssprachlich und bedeutet, dass die Einkünfte Deines Drittjobverdienstes Deinem bisherigen zu versteuernden Einkommen hinzuaddiert werden und entsprechend mehr Einkommensteuer anfällt.

Dies kannst Du, wenn Du bisher schon eine Einkommensteuererklärung abgegeben hast, also schnell nachrechnen.

Ich bewundere im übrigen Deinen Arbeitseinsatz. Du bist offenbar ein guter, engagierter Mitarbeiter, daher solltest Du Dir einen passenden Vollzeitjob suchen, der Dich insgesamt besser bezahlt und Dir zugleich durch Deine Sozialversicherungsbeiträge ein höheres Renteneinkommen beschert. Das Drei-Jobs-Modell ist nicht das Optimale für Deine Zukunft!


SundayLover 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 08:30

Danke für Deine Antwort, LittleArrow! Ich würde dann ja in Steuerklasse 6 fallen, entsprechend hoch wären meine Abgaben. Daher ruht die Frage, ob es nicht sinnvoll - und überhaupt generell möglich - wäre, das über Honorar o. ä. zu machen.

Eine Steuererklärung ist mir bisher erspart geblieben. Musste nie Einkommensteuer zahlen.

Und was meine Jobs generell angeht hast du natürlich recht ;) ich bin in dem Beruf, den ich in Teilzeit ausübe, frisch ausgelernt (daher auch keine Chance auf Steuererklärung bisher) und eine Anstellung in Vollzeit kann der Arbeitgeber mir aus betrieblichen Gründen gerade nicht bieten. Langfristig plane ich selbstverständlich, mit nur einem Job klar zu kommen. Aber jetzt gerade bin ich zufrieden so und arbeite tatsächlich gerne für mein Geld.

Beste Grüße, SundayLover

LittleArrow  15.06.2018, 23:10
@SundayLover

Mit dem in Steuerklasse VI versteuerten Zusatzverdienst entsteht eine Abgabepflicht für die Einkommensteuererklärung:

"Sie haben nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bzw. Versorgungsbezüge erhalten. Denn aufgrund der Steuerprogression ergibt sich nach Zusammenrechnung der Arbeitslöhne ein höherer Grenzsteuersatz für den nach Steuerklasse VI versteuerten zweiten Arbeitslohn, sodass der Lohnsteuerabzug zu niedrig ist." Siehe: Pflichtveranlagung in https://www.steuernetz.de/lexikon/abgabe-der-einkommensteuererklaerung

SundayLover 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 19:57
@LittleArrow

@LittleArrow Danke Dir! Dass ich mich dann damit befassen muss, ist selbstverständlich.

Dennoch stellt sich mir noch immer die Frage, welche Art der Anstellung (Mini, Midi, Teilzeit, Honorarbasis...) für mich am günstigsten wäre. Ich blicke da nicht durch. Dazu kommt noch - das hatte ich im Eingangspost nicht erwähnt - dass ich in diesem Drittjob nicht finanziell entlohnt würde. Es handelt sich um ein Unternehmen, das eine Dienstleistung anbietet, die ich selbst auch in Anspruch nehme. Und ich würde kein Geld, sondern quasi die Dienstleistung für meine Arbeit erhalten, für die ich aktuell bezahle. Deshalb hat sich die Möglichkeit auch ergeben, die suchen gerade zufällig jemanden und ich habe Interesse angemeldet.

Ändert das was? Also daran, wie ich mich am besten anstellen lasse? Oder müssten dann der Arbeitgeber und ich das einfach unter uns regeln?

Das alles ist ein bisschen verquer ;) aber wie gesagt, ich würde mich über Tipps freuen.

Liebe Grüße, SundayLover