V hat das Depot von M geerbt. Durch seinen Freibetrag (500.000 Euro) wurden keine Steuern fällig. V möchte nun, dass das Depot in den Beitz von S gelangt, und zwar möglichst steuerunschädlich. Als Schenkung deklariert, wäre sicher Schenkungssteuer fällig, falls V vorzeitig ablebt. Als Verkauf an Dritte deklariert, ist die steuerliche Situation abzulären. Die Bank könnte das derzeitige Depot im Besitz von V auch im Rahmen eines Erbengemeinschaftskonto von V und S laufen lassen, falls dies vorteilhaft wäre (kein Gläubigerwechsel bei Übertrag?), da S zu 25% erbberechtigt gegenüber M ist.
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Naja, vielleicht könnte der geneigte Leser - bspw. aus dem eigenen Erfahrungsschatz - wenigstens die eine oder andere Frage meines Textes aufgreifen. Keine Angst, ich will keine Rechtsberatung. Gruß, Stegri