Defekte Brille /Kostenvoranschlag?

2 Antworten

Wisst Ihr noch wo sie mal gekauft wurde?

Wenn die Privathaftpflicht zahlen soll, geht es vermutlich um einen Schaden den der Versicherungsnehmer dem Brillenträger zugefügt hat.

Schadenersatz gem. § 823 BGB in Höhe des Zeitwerts.

Ich würde zu dem Optiker gehen, bei dem die damals gekauft worden ist. Und die Informationen erfragen/bestätigen lassen.

Natürlich muss der Schden auch ersatzt werden, wenn die Rechn ung nicht mehr vorliegt. Es kann Euch übrigens egal sein, wie viel die Versicherung zahlt, denn den Schden muss der Schädiger ersetzen, wie viel er von der Versicherung zurück bekommt, ist seine Sache. Bei der Privathaftpflicht ist es nicht wie bei der Kfz-Haftpflicht, wo die Ansprüche direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abgewickelt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Schleuse1308 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 09:27

Vielen Dank schon mal für die Antwort. Das Problem ist, dass die Brille über den Einkaufspreis erworben wurde und deswegen keine Rechnung vorhanden ist. Die Möglichkeit des Einkaufspreises besteht aber nicht mehr. Also haben wir einen KV über exakt die gleiche Brille inklusive identischer Gläser besorgt. Über diesen will die Versicherung aber nicht abrechnen.

wfwbinder  07.07.2023, 12:05
@Schleuse1308

Das ist nach Deiner Schilderung nachvollziehbar.

Beim Schadenersatz (im Gegensatz zu einer Neuwertversicherung wie der Hausratversicherung) ist der Schaden zu regulieren.

Du hast eine Brille für 200,- Euro gekauft. einige Zeit genutzt udn sagen wir bei der Hälfte der Lebensdauer zerstört bekommen. Dein Schaden ist also 1/2 von 200,- Euro.

Dann diese Briklle nun neu 400,- Euro kostet, ändert nichts am entstandenen Schaden.

Da wir hier außerdem nicht wissen können, welche Korrespondenz dort schon existiert udn die die Schadenmeldung aussah, kann man leider auch ncihts sagen.

Schleuse1308 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 14:05
@wfwbinder

Das heisst also, dass der Schaden auf Grund der fehlenden Rechnung nicht von der Versicherung reguliert werden muss?

wfwbinder  07.07.2023, 14:31
@Schleuse1308

Natürlich müssen die Regulieren, oder anders, das Problem mit der Versicherung ist nicht Dein Priblem, sondern das von dem, der die Brille kaputt gemacht hat.

Dich hat ja nicht die Versicherung geschädigt, sondern er und er muss dich entschädigen, ob er das von der Versicherung bekommt, ist nicht Dein Bier.

Also frage ihn, ob er freiwillige die Hälfte des normalen Kaufpreise zahlt, oder ob er verklagt werden will.

Die Versicherung ist sein Problem.

"Die Versicherung verlangt die Rechnung der Brille"

Damit meinen die vermutlich die Rechnung vom damaligen Kauf!!!


Schleuse1308 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 08:39

Ja genau, aber dieses haben wir nicht und können sie auch nicht besorgen.