Darf mein Kind nicht mehr in den Kindergarten wenn wir Eltern aus der Kirche austreten?
Meine Frau, evangelisch und ich, katholisch möchten aus der Kirche austreten. Unser 4 jähriger Sohn geht in einen evangelischen Kindergarten. Jetzt habe ich aber gehört, dass der kleine dann nicht mehr in den Kindergarten darf wenn wir Eltern austreten. Hat jemand konkrete Infos und kann mir weiterhelfen ob er dann noch rein darf oder nicht?? Wohnhaft sind wir in Bayern.
3 Antworten
Einfach in die Satzung von dem Kindergarten sehen, oder in die Unterlagen von der Anmeldung Eures Kindes in dem Kindergarten.
Dort müsste ja verzeichnet sein, dass man nur Kinder anmelden kann, wo mindestens einer in der Kirche ist.
Ich kann es mir aber kaum vorstellen.
Träger können regelmäßig über die Kriterien frei entscheiden. Dabei ist die Konfession i.d.R. eines von mehreren Kriterien.
Z.B. "Geschwisterkinder haben Vorrang, Alleinerziehende, die ihren Lebensunterhalt verdienen müssen und einen Job haben, im Zweifel auch".
Nur den Kita-Platz wegen Austritts der Eltern kündigen halte ich nicht für statthaft.
Das ist, mit Verlaub, Quark. Die Kirche bezahlt, wenn es hoch kommt, um die 5 % der Kosten für den Kindergarten, den Rest trägt wie überall die Gemeinde. Ich kenne keine Gemeinde, die es auf Grund dieser Konstellation zulassen würde, das Kinder wegen eines Austritts der Eltern nicht aufgenommen oder gar rausgeschmissen werden. Wenn Ihr austretet, ist das Kind doch vermutlich nicht getauft - war das denn ein Problem bei der Anmeldung? Na siehste.