Darf mein AG die Lohnerhöhung nach einem Monat wieder streichen?
Hallo, mein AG hat mir nach einem Mitarbeitergespräch im Juni, ab Juli mein Gehalt um 150€ brutto erhöht.
Aufgrund von Krankheit könnte ich an einem Meeting in Italien nicht teilnehmen und dies war der Grund dafür, dass der AG mir Ende August mitteilte, meine Gehaltserhöhung zu sofort einzustellen. Was er dann auch gemacht hat.
Leider habe ich für die Erhöhung kein schriftliches Dokument sodern nur eine MdL. Vereinbarung. Auf meiner Lohnabrechnung steht für Monat Juli das neue Gehalt inkl Lohnerhöhungen und im August wieder das alte Gehalt...
Ist das rechtens? Darf der AG dies oder habe ich eine Möglichkeit die Erhöhung einzufordern?
Gruß Kagome
1 Antwort
darf er nicht. Die Frage ist nur, wie du ihm das nachweisen willst. Der Lohnzettel von Juli ist ein Beweis. Hast du Zeugen?
Such das Gespräch mit dem AG, dann mit dem Betriebsrat. Hilft das alles nichts, such dir einen Anwalt, was ich vorher ankündigen würde.
Nein Zeugen gibt es nicht, da dass Gespräch nur mit mir und der Personalleiterin geführt wurde.
Der AG sieht sich im Recht, einen Betriebsrat haben wir nicht...