Darf man in Wohnsiedlung Praxisräume mit viel Parteiverkehr einrichten?

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Bei einer Arztpraxis ist es erwünscht, dass sie in der Nähe der Wohnungen der Menschen ist, und nicht beispielsweise in einem Gewerbegebiet. Leider ist es so, dass viele Arztpraxen sich lieber zentral in der Ortsmitte ansiedeln - daraus kann man aber nicht schliessen, das sie nicht in Wohngebiete dürfen.

Ob es sein Privathaus oder gemietete Praxisräume sind ist eigentlich völlig unwichtig. Eine Genehmigung durch eine Behörde findet insofern statt, dass das Gesundheitsamt die Aufsicht führt, das bedeutet für den Arzt, dass auch eine Begehung von Amts wegen möglich ist.

Nicht vorhandene Parkplätze, eine evtl. Störung der in der Gegend wohnenden Personen durch wegfahrende Autos, das ist alles kein Kriterium.

Im Rahmen einer guten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung ist es also zu begrüßen, wenn ein Arzt in einer Wohngegend seine Praxis eröffnet.