Darf man Geld ausgeben was aus de vermogen stammt vor man das pflegewohngeld beantragen kannn
Wenn man ins Altenheim geht uss man zuerst sein Vermogen bis auf 10000 euro aufessen. Darf man aber auch zwischendurch sich noch sachen leiten die vom vermogen bezahlt werden?
zB einen Fernsehsessel oder eine Reise. Wenn man Pflegewohngeld beantragt muss man die Kontoauszuge von den letzten 3 Monate vorzeigen...Die zeit da vor dann???
1 Antwort
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Wenn du das Geld unsinnig an Freunde oder Verwandte verschenkst z.B. kann das Amt das bis zu 10 Jahre lang zurückfordern!!!
Gegen normale Ausgaben wie eine kleine Reise oder einen Sessel sagt natürlich niemand was. Aber die Bedürftigkeit darf nicht absichtlich herbeigeführt werden, also bitte nur so viel ausgeben wie du es bisher auch getan hast!