Darf man Geld ausgeben was aus de vermogen stammt vor man das pflegewohngeld beantragen kannn

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Wenn du das Geld unsinnig an Freunde oder Verwandte verschenkst z.B. kann das Amt das bis zu 10 Jahre lang zurückfordern!!!

Gegen normale Ausgaben wie eine kleine Reise oder einen Sessel sagt natürlich niemand was. Aber die Bedürftigkeit darf nicht absichtlich herbeigeführt werden, also bitte nur so viel ausgeben wie du es bisher auch getan hast!