Reisegewerbe als Mini Job?
"Hallo meine Lieben,
ich habe eine Frage. Letzten Monat habe ich meine Ausbildung als Friseur abgeschlossen. Zuerst möchte ich einen deutschen Pass beantragen, dafür benötige ich jedoch eine Stelle als Vollzeitangestellter. Mein Chef hat mir mitgeteilt, dass er mich nicht übernehmen kann, da es ihn viel Geld kosten würde. Ich habe bereits eine Vollzeitstelle in einer anderen Branche (Gastronomie) begonnen, aber ich möchte trotzdem gerne als Friseur arbeiten. Ich habe gehört, dass man sich im Reisegewerbe anmelden und im Altenheim Haare schneiden kann! Meine Frage ist, ob ich das Reisegewerbe als Minijob anmelden kann?
und wenn ja wie und wo ?
danke im Voraus
3 Antworten
Reisegewerbe ist, wie der Name schon sagt, ein Gwerbe, also eine selbständige Tätigkeit.
Minijob ist eine Anstellung, also man hat dort einen Arbeitgeber.
Aber was hast Du gegen eine nebenberufliche Selbständigkeit?
Da Du eine Vollzeitanstellung hast, zahlst Du keine Sozialabgaben. Vermutlich werden Deine Belastungen sogar geringer sein, als die 32 % des Minijobs.
Ein Reisegewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, ein Minijob wird im Angestelltenverhältnis ausgeübt.
Meine Frage ist, ob ich das Reisegewerbe als Minijob anmelden kann?
"Logischerweise" nicht, denn hinsichtlich eines Minijobs bedarf es eines Arbeitgebers, der folgend Sozialversicherungsbeiträge und pauschalierte Lohnsteuer bezahlt.
Wohingegeb eine Reisegewerbe eine selbstständige Tätigkeit wäre.