Gebühren bei 200k € SEPA-Überweisung ESP -> DE?
Mein Vater hat 200.000€ aus Immobilienverkäufen auf seinem spanischen Konto. Nun soll ich dieses Geld erhalten, um mir in Deutschland eine Wohnung zu kaufen.
Fallen Gebühren, Steuern, Kosten an, wenn das Geld per SEPA-Überweisung auf mein Konto geht? Nicht, dass mir das z.B. als Ertrag ausgelegt wird und ein Teil vom Staat einbehalten wird.
Gibt es Fristen zu beachten? Etwa wie lange das Geld auf dem Konto liegen darf bevor sich der 'Status' ändert und Gebühren, Steuern, Kosten anfallen?
Gibt es eine Nachweispflicht? Muss mein Vater belegen können, woher das Geld stammt? Muss ich bei meinem Immobilienkauf belegen können, woher das Geld stammt?
2 Antworten
Die Angelegenheit ist doch ziemlich unproblematisch.
Die empfangende deutsche Bank wird für den Auslandszahlungseingang ihre einmaligen Gebühren berechnen. Du kannst Dich dazu bei Deiner Bank genauestens erkundigen (auch über die mögliche "Lagergebühr", wenn überhaupt). Die Bank behält diese Auslandszahlungseingangsgebühr ein und wird Dich vermutlich für diesen Zahlungseingang auf die Meldepflicht ("Schenkung") gemäß AWV gegenüber der Deutschen Bundesbank hinweisen und Dir Hilfestellung dazu geben.
Für Dich ist diese Zahlung ein Geldgeschenk Deines (im Ausland lebenden?) Vaters. Du mußt gem. § 30 ErbStG diese Zahlung bei der Erbschaftsteuerstelle Deines Finanzamtes anzeigen (auch wenn die Zahlung nicht zu einer Schenkungsteuererhebung führen sollte, weil bzw. wenn Du in den vergangenen 10 Jahren insgesamt den Schenkungsfreibetrag von € 400.000 nicht überschritten hast). Dein Finanzamt stellt nur bei Interesse eine Rückfrage, gfls. auch beim spanischen Finanzamt Deines Vaters.
Da beim späteren Immobilienkauf das dafür zuständige Finanzamt ohnehin eine notarielle Kaufvertragskopie erhält, erfährt es auch von Deinem Immobilienkauf und wird nur bei Bedarf bei Dir eine Rückfrage stellen. Aber Du hast Dein Finanzamt ja schon längst über die Schenkung informiert und kannst bei einer etwaigen Rückfrage dem anderen Finanzamt eine Kopie Deiner Schenkungsanzeige schicken.
Der Notar ist verpflichtet, eine Kopie jedes Kaufvertrags an die Finanzbehörden zu senden. Da wird dieser Vertrag dann nicht nur wegen der Grunderwerbssteuer ausgewertet.
Die Frage nach der Herkunft des Eigenkapitals kann daher gestellt werden und man sollte schon eine überzeugende Antwort darauf haben um weitere Ermittlungen zu vermeiden.
Was hier beabsichtigt ist, ist eine Schenkung und für die gibt es einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren. Schenkungsteuer fällt also nicht an. Allerdings muß die Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden.
Wie hoch die Bankgebühren für die Überweisung sind, kann Dir niemand hier sagen. Es gelten die allgemeinen Gebühren der Bank.
Sollte das Geld angelegt werden sind Erträge daraus natürlich steuerpflichtig.