Darf ich Teilzeit arbeiten mit 17 Jahren da meine Ausbildung erst am 1.8. beginnt?

3 Antworten

Stellt sich vorrangig die Frage nach Deiner Schulpflicht ..........

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

https://schuelerjobs.de/ratgeber/jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche (15 bis 17 Jahre)

Für Jugendliche, die arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen, denn wie oben schon geschrieben: Wenn du zwar vom Alter her „Jugendlicher“ bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt „Kinder“. Allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst. Auch du benötigst eine Einverständnis­erklärung eines Erziehungsberechtigten.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

Gibt es in deinem Bundesland eine Schulpflicht bis 18 oder nicht.

Wenn nicht, kannst du arbeiten gehen

Solang du nichtmehr schulpflichtig bist und deine Eltern dem Zustimmen, geht es.