Darf ich Teilzeit arbeiten mit 17 Jahren da meine Ausbildung erst am 1.8. beginnt?
Meine Ausbildung beginnt erst am 1.8.2024. darf ich bis dahin mit 17 Jahren Teilzeit arbeiten (30 Stunden) oder ist das nicht erlaubt?
3 Antworten
Stellt sich vorrangig die Frage nach Deiner Schulpflicht ..........
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
https://schuelerjobs.de/ratgeber/jugendarbeitsschutzgesetz
Jugendliche (15 bis 17 Jahre)
Für Jugendliche, die arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen, denn wie oben schon geschrieben: Wenn du zwar vom Alter her „Jugendlicher“ bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt „Kinder“. Allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst. Auch du benötigst eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Gibt es in deinem Bundesland eine Schulpflicht bis 18 oder nicht.
Wenn nicht, kannst du arbeiten gehen
Solang du nichtmehr schulpflichtig bist und deine Eltern dem Zustimmen, geht es.