Pflegeassistent nach der Ausbildung?
Guten Abend leibe Liebe,
ich absolviere am Ende Oktobers meine Ausbildung zum Pflegeassistent.Aber es gibt ein Problem bei mir.Ausländerbehörde hat mir mitgeteilt,dass ich nach der Ausbildung nicht arbeiten darf,da diese Ausbildung als Pflegehilfskraft ist und ich aus Drittstaaten komme,muss ich wieder 3 Jahre Ausbildung zum Pflegefachmann weiter machen,aber das will ich nicht,mir reicht schon Status Pflegeassistent. Meine Frage:
wenn ich mich an Anwalt melde,habe ich Chance dabei,dass ich nach der Ausbildung als Pflegeassistent arbeiten kann, kennt Jemand darüber oder hat Erfahrung dabei?Die Mitarbeiterin im Auslönderbehörde hat mir gesagt,dass die Leute aus Drittsataaten nur Ausbildung machen müssen,die zum Fachmann,nicht zur Hilfskraft,sonst darf man nicht arbeiten,wie ist das richtig?
1 Antwort
Hier ist nicht das richtige Forum für ausländerrechtliche Fragen.
Wenn die Arbeitserlaubnis bzw. die Aufenthaltsgenehmigung allerdings vom Status "Fachkraft" abhängt, musst Du wohl eine Ausbildung zur "Fachkraft" nachweisen. Daran kann dann auch ein Anwalt nichts ändern.
Möglicherweise wird die bisherige Ausbildung auch angerechnet, wenn Du den Abschluss anstrebst.