Darf die Bundesregierung zur Abwehr eines Putsches den Notstand ausrufen und die Bundeswehr samt Panzer einsetzen?
2 Antworten
Da werfen wir doch mal einen Blick ins Gesetz, genauer gesagt, ins Grundgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87a.html
Absatz 4 beantwortet Deine Frage. Da die Bundeswehr über Panzer verfügt darf sie auch mit denen durch die Gegend fahren.
Wenn es mal einen Putwch geben sollte, dann dürfte die Bundesregierung mit allen Mitteln vorgehen, als auch die Bundeswehr im Inland einsetzen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung