Darf der Vermieter eine vom Mieter selbst erbaute Terrasse in eine mieterhöhung mit einberechnen?
Hallo zusammen,
Ich habe vor ca. 4-5 Jahren, mit mündlicher Zustimmung des Vermieters, eine Terrasse auf eigene Kosten im Garten anlegen dürfen.
Jetzt hab ich eine Mieterhöhungen bekommen, in der mein Vermieter die Terrasse mit einberechnet.
Meine Frage: Darf der Vermieter die Terrasse in der mieterhöhung mit berechnen, obwohl diese durch meine Kosten mein Eigentum ist?
Danke schon mal für hilfreiche Antworten
Mfg Marco
1 Antwort
Trotz langen Sachverhalts fehlen wesentliche Angaben:
Ist die Terrasse als mietpreissteigernde Maßnahme berücksichtigt worden?
Oder einfach in die Wohnfläche eingerechnet worden?
Im letzteren Fall: Gibt es einen Mietspiegel und wäre die Mieterhöhung auch ohne Terrasse im zulässigen Rahmen?
Aber mal grundsätzlich: Dein Eigentum kann die Terrasse nicht sein. Bauten stehen immer im Eigentum dessen auf dessen Grundstück sie stehen. Darauf, wer sie dahin gebaut hat kommt es nicht an.