Darf der Vermieter eine vom Mieter selbst erbaute Terrasse in eine mieterhöhung mit einberechnen?

1 Antwort

Trotz langen Sachverhalts fehlen wesentliche Angaben:

Ist die Terrasse als mietpreissteigernde Maßnahme berücksichtigt worden?

Oder einfach in die Wohnfläche eingerechnet worden?

Im letzteren Fall: Gibt es einen Mietspiegel und wäre die Mieterhöhung auch ohne Terrasse im zulässigen Rahmen?

Aber mal grundsätzlich: Dein Eigentum kann die Terrasse nicht sein. Bauten stehen immer im Eigentum dessen auf dessen Grundstück sie stehen. Darauf, wer sie dahin gebaut hat kommt es nicht an.


MarcoxD 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 09:46

Die Terrasse ist nicht in der Wohnfläche eingerechnet.