Moralisch sicher nicht, rechtlich ist es aber komplizierter. Auf Trinkgeld, das der Bedienung direkt gegeben wird, hat er keinen Anspruch. – er kann aber die Annahme generell verbieten. Ein rechtlicher Anspruch besteht für die Angestellten nicht, es ist aber üblich, dass das Trinkgeld unter den Beschäftigten aufgeteilt wird. Hier kann man nur versuchen, mit dem Chef und den Kollegen eine Regelung zu finden.

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Man darf durchaus Dübellöcher bohren, muss aber beim Auszug damit rechnen, die Dübel entfernen und die Löcher unkenntlich verschließen zu müssen. Für angebohrte Fliesen kann vom Vermieter kein Ersatz gefordert werden, es sei denn, die Wände sehen aus wie ein Schweizer Käse. Da dieses aber ein Streitthema sein kann, sollte man, wenn es eben möglich ist, nur in die Fugen bohren.

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Wenn Tierhaltung in einem Miethaus erlaubt ist, muss man als Mieter auch mit Katzen rechnen. Sie muss die volle Miete weiter zahlen.

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Wenn sie keine anerkannte Schwerbehinderung haben, haben Diabetiker auch keine besonderen Rechte wie z. B. auf Sonderpausen. Deshalb müssen sie ihre Tätigkeit wie vereinbart ausführen. In diesem Fall bleibt wohl nur die Möglichkeit, mit dem Chef über eine andere Tätigkeit zu sprechen.

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