Antwort
Nein. Das Trinkgeld ist eine Zuwendung vom Gast an den Kellner. Und deswegen ist es dem Chef nicht erlaubt das Trinkgeld einzubehalten. Auch nicht, was viele gerne machen, um den Bruch zu refinanzieren (Geschirr usw), denn dies ist im Geschäftsablauf eingeplant und kann steuerlich (Neuanschaffung) geltend gemacht werden. Ergo - Keine Handhabe für den Chef sich am Trinkgeld zu vergreifen.