Bürgergeld Zuverdienst Freibeträge?
Hallo,
ich habe ein Brief vom Jobcenter zum Thema Bürgergeld erhalten. Da steht, wenn man nur einen Minijob macht, wird fast alles wie bisher abgezogen (d. h ab 100€ 80%).
WENN man allerdings eine Ausbildung in der Schule macht oder studiert, und neben her ein Minijob macht, wird vom Minijob NICHTS ANGERECHNET!!!!! Das heißt, den Regelsatz bekommt man weiterhin als wäre man komplett arbeitslos. Hab ich das richtig verstanden?
1 Antwort
Ja - wenn der Minijobber unter 25 ist, was bestimmt auch in dem Brief steht. Was daran regt Dich so auf, dass es Dir gleich 5 Ausrufezeichen wert war?
In 5 Sekunden ergoogelt:
Freibetrag von 100€ auf 520€. Das ist das 5,2 Fache!!! Und d. h 5,2x mehr vbucks. UND der Regelsatz wird ja auch erhöht. Das kling alles viel zu schön um wahr zu sein, deswegen konnte ich mir nicht sicher sein ob das so stimmt, obwohl es überall schwarz auf weiß gedruckt steht. Schade das es bei ü. 25 Jährigen immernoch zu 80% wegsanktioniert wird. 60% Wäre viel angemessener.