Buchhaltung kleingewerbe Bonuszahlung?

1 Antwort

Du buchst den Bonus über ein Verrechnungskonto als Erlös ('erhaltene Boni') und den Kaufpreis in voller Höhe ein. Dann gleichst Du den Kaufpreis einerseits über die tatsächlichen Zahlung und andererseits über das Verrechnungskonto aus


Nestra 
Beitragsersteller
 12.11.2023, 14:47

Wie realisiere ich das jetzt genau?
wie schaut so ein Verrechnungskonto aus? Ich habe kein Rechnungs/Steuerprogramm.
lediglich das Geschäftskonto und das Kassenbuch.

Das Geld (Der Bonus) erreicht mich physisch nicht. Somit ist mir nicht ganz klar wie ich das mit dem Verrechnungskonto anstelle.

Eifelia  12.11.2023, 15:36
@Nestra

Das verstehe ich jetzt nicht. Du fragtest doch explizit "wie kann ich das in meiner Buchhaltung korrekt erfassen?"

Was verstehst Du denn unter "Deiner Buchhaltung", wenn Du offenbar nicht weißt, was ein Verrechnungskonto ist? Für die Buchhaltung braucht man weder ein Rechnungs- noch ein Steuerprogramm, sondern ein Buchhaltungsprogramm.

Andri123  12.11.2023, 17:01
@Nestra

Du wirst doch zumindest eine excel-Tabelle über Einnahmen und Ausgaben erstellen? Dort würde ich zwei Einträge machen. 12.11 Ausgabe 200,- und 12.11. Einnahme 100,-, und dahinter schreiben "Verrechnung mit Bonus/Rechnung". Und im Ordner halt die Mail mit dem Bonus an die Rechnung tackern.

Und ja, für mich ist meine Excel tabelle meine Buchhaltung.

Nestra 
Beitragsersteller
 12.11.2023, 17:18
@Eifelia

mein Gewerbe fällt unter die Kleinunternehmer Regelung. Ich weiße keine Umsatzsteuer aus und muss ja für meine (Einkommens)steuer nur eine einfache EÜR machen.
Theoretisch könnte ich die 100€ bonus auf einem Papier in meine unterlagen legen damit ich Bescheid weiß und einfach in die EÜW am Ende des Jahres einrechnen, oder?

jetzt habe ich mir aber selbst auferlegt (in weiser vorraussicht dass ich wohl nächstes Jahr über die 22.500€ umsatzgrenze komme) meine Buchhaltung jetzt schon so sauber und korrekt wie möglich zu führen.

Deswegen habe ich für Bargeschäfte ein Kassenbuch und für überweisungen das Geschäftskonto.

Meine Auffassung war es jetzt dass es wie im Kassenbuch auch auf dem konto zu jeder Geldbewegung die entsprechende Rechnung/Beleg geben muss.

jetzt wäre aber für meine 200€ rechnung nur eine 100€ Kontobewegung verbucht.

wenn ich mir den Bonus ausbezahlen lassen würde (an Bedingungen geknüpft) und dann die 200€ Rechnung bezahlen würde wäre es kein Problem da ich den Bonus als Gutschrift auf mein Konto bekommen habe (Einnahme) und dann einfach die Rechnung bezahle (Ausgabe)

Viel Text kurze Frage:

wie mache ich diesen Bonus ohne Buchhaltungsprogramm nachweisbar/Belegbar wenn ich ihn direkt vom Rechnungsbetrag von 200€ abziehen lasse?
oder ist das so gar nicht möglich weil ich kein Programm nutze(n muss) und ich „Merke“ mir die 100€ bonus einfach für meine EÜR am ende des Jahres?

Eifelia  12.11.2023, 18:36
@Nestra

(Die KUR-Grenze liegt bei 22.000 €, nicht 22.500.)

Einen Beleg über den Bonus muss es doch geben - sonst wüsstest Du doch nicht, wie hoch der Bonus ist. Einen Beleg über die Bestellung - aka Rechnung - muss es auch geben. Da ist also nichts "belegbar" zu machen - Du nimmst einfach die vorhandenen Belege. Aus beidem zusammen ergibt sich der Erlös einerseits und die Betriebsausgabe andererseits.

Denk dran, dass Belege im Original aufzubewahren sind. Erhältst Du die Mitteilung über den Bonus auf elektronischem Wege, so ist die Datei das Original, nicht ein Ausdruck derselben. Sicherheitshalber solltest Du daher die Dateien sauber abspeichern.

In einer Buchführung - und damit meine ich eine echte Buchführung, keine Excel-Tabelle oder Belegsammlung - würdest Du Erlöse, die in bar eingehen, buchen

"Kasse an Erlöse" und Wareneinkäufe, die per Überweisung bezahlt werden

"Wareneinkauf an Bank". Die beschriebene Transaktion wäre zu buchen

"Verrechnung an erhaltene Boni" und

"Wareneinkauf an Verrechnung". Da wird das Verrechnungskonto einmal im Haben und einmal im Soll mit dem gleichen Betrag bebucht, die Buchungen heben sich gegenseitig auf.

Da Du KEINE Buchhaltung machst - wovon ich aufgrund der Fragestellung ausgegangen war - addierst Du die erhaltenen Boni zu den Erlösen und die durch Boni bezahlten Einkäufe zu den Betriebsausgaben. Die Belege über die Boni heftest Du zu den Ausgangsrechnungen. Die Belege zu den Wareneinkäufen müssen ja in irgendeiner Form enthalten, dass sie teilweise durch Anrechnung von Boni bezahlt wurden.

Andri123  12.11.2023, 20:35
@Eifelia

Was?

Die Regel "keine Kontobuchung ohne Beleg" kann hier m.E. auch ersetzt werden durch "eine Kontobuchung und zwei Belege". Und sogar zwei Buchungen in der "Buchhaltung".

Und okay, Tackern ist so wie Faxen... Ich ignoriere ja immer noch so einiges.

Eifelia  12.11.2023, 23:08
@Andri123

Das war nur ein falsch angehängter und daher gelöschter Kommentar, ich wollte damit exakt nix aussagen ⚘️