Zuerst sollte man wissen, was sich hinter einem "negativen Eintrag" bei der Schufa verbirgt.. Wenn du bei deiner Sparkasse bisher problemlos dein Gehaltskonto geführt hast, dann gehe einfach mal zu deinem Kundenberater dort . Der kann dir innerhalb weniger Minuten sagen, ob dein "Scoring" (so beurteilt heute deine Sparkasse deine Kreditfähigkeit ) einen Kredit zulässt. Wenn du zustimmst, kann er auch deine Schufa abfragen. Viel Glück.

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Hallo, ich halte es für besser, wenn der Partner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, die Steuerklasse 3 einträgt (der Partner dann 5, aber er braucht als Selbständiger die Steuerkarte ja nicht ) . Wenn der Selbständige dann wider Erwarten gleich im 1. Jahr seiner Selbständigkeit hohe Überschüsse hat, führt das dann bei der Jahressteuererklärung zu Nachzahlungen. Da aber in fast allen Fällen im 1. Jahr der Selbständigkeit keine steuerlichen Gewinne anfallen, ist das kein Problem. Es macht keinen Sinn durch Wahl der Steuerklassen 4/4 dem Staat unverzinsliche Vorauszahlungen zu leisten. Falls ab den nächsten Jahren doch Gewinne anfallen, sorgt der Staat nach der ersten gemeinsamen Jahressteuererklärung ohnehin durch die Festsetzung von EST-Vorauszahlungen, dass keine hohen Nachzahlungen anfallen.

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