Das geht, wenn der Arbeitgeber der Vertragspartner ist, also der Leasingnehmer und Dir das Rad im Rahmen Deines Arbeitsvertrags zur Verfügung stellt. Wenn Du selbst als Vertragspartner auftrittst, wird das sehr wahrscheinlich mangels Bonität nicht funktionieren.

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Im Abiturzeugnis werden Fehlzeiten meines Wissens nach gar nicht aufgeführt, insofern also ohnehin problemlos. Falls sie doch im Zeugnis stehen sollten, ist das allerdings auch kein Problem. Man wird Dich vielleicht im Auswahlgespräch fragen wie es dazu gekommen ist, aber selbst das wäre unüblich. Die Polizei macht sich in ihrem Einstellungsverfahren ein eigenes Bild von den Bewerbern.

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